Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen spricht die Empfehlung aus, die Stadtvertretung möge beschließen,
die Fußgängerzone der Stadt Wyk auf Föhr an den Punkten
- Große Straße/Badestraße
- Hafenstraße/Königstraße
- Ende Sandwall
nach dem Ende des Lieferverkehrs -11.00 Uhr- durch Setzen von Absperrpoller zu schließen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Erlaubnis als Einzelfallentscheidung zum Einfahren in die Fußgängerzone während der Sperrzeit bei der Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum beantragt werden.
Sachdarstellung mit Begründung:
Durch Teileinziehung der Straßen der
Fußgängerzone in Wyk auf Föhr gemäß § 8 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Schleswig-Holstein ist u.a. das Befahren dieser Zone mit
Kraftfahrzeugen wie folgt
eingeschränkt:
- Lieferverkehr 07.00 Uhr bis 11.00 Uhr
frei
- Ankommende und abfahrende Gäste 1 Stunde
frei
Für Lieferungen und Einfahrten außerhalb
dieser Zeiten werden von der Verwaltung rote Fahrzeugplaketten bereitgehalten.
Diese Plaketten berechtigen die Fahrzeugführer in dringenden Ausnahmefällen außerhalb der Ladezeit in die
Fußgängerzone einzufahren. Für das Jahr 2014 wurden bereits 92 Plaketten
beantragt und erteilt.
Leider musste in den vergangenen Jahren
zunehmend festgestellt werden, dass die erteilten Plaketten, trotz
entsprechender Hinweise in der Bescheiderteilung, größtenteils für ein
willkürliches und jederzeitiges Einfahren in die Fußgängerzone missbraucht
werden. Sehr zum Ärgernis vieler Bürgerrinnen und Bürger sowie vieler Gäste der
Insel Föhr ist ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen während der regulären Sperrzeit
feststellbar. Eine wirksame Kontrolle ist kaum möglich.
Um dieser Problematik entgegen zu wirken,
wäre es sinnvoll, die Fußgängerzone nach Ende der Ladezeit -11.00 Uhr- an den
Punkten
- Große Straße/Badestraße
- Hafenstraße/Königstraße
- Ende Sandwall
mit Absperrpoller zu schließen. Für Notfälle
und für Anlieger mit eigenen Parkflächen oder Garagen könnte die Wilhelmstraße
als Notzufahrt geöffnet bleiben.
Für übrige Verkehrsteilnehmer wäre eine
Einfahrt in die Fußgängerzone außerhalb der Sperrzeit nur in begründeten
Einzelfällen nach vorheriger Anmeldung bei der Ordnungsbehörde möglich.
Das tägliche Setzen und Ziehen der Poller
könnte durch den städtischen Außendienstmitarbeiter vorgenommen werden. Die vorhandene
Beschilderung der Fußgängerzone müsste nicht geändert werden.