Betreff
5. Nachtragssatzung zur Abwassergebührensatzung
Vorlage
Stadt/002035
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen. Als neue Gebühr soll ab 1. Januar 2014 ein Betrag von … € pro Kubikmeter Abwasser maßgeblich sein.

Sachdarstellung mit Begründung:

Für die Jahre 2009 bis 2012 stehen die Ergebnisse der Jahresabschlüsse nunmehr fest und es sind daraufhin entsprechende Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erstellt worden. Es zeigt sich, dass in diesen vier Abrechnungsjahren per Saldo Gebührenüberdeckungen von mehr als 400 T€ entstanden sind. Der geplante Abbau der insbesondere seit Anfang der 90er Jahre angewachsenen, überhöhten Gebührenansammlung ist somit nicht gelungen.

Nach den vorläufigen Zahlen des Jahres 2013 ist zwar eine Gebührenunterdeckung von knapp 52 T€ zu erwarten, dennoch dürfte die Höhe der Gebührenausgleichsrücklage per Jahresanfang 2014 etwa 2 Mio. € betragen. Es gilt, diesen Bestand weiterhin sukzessive abzubauen.

Mit dem aktuellen Gebührensatz von 3,40 €/m³ wird ein Gebührenaufkommen von 1.315.000 € erwartet. Gemäß anliegender Vorauskalkulation ist folglich mit einer Gebührenunterdeckung im Jahr 2014 in Höhe von knapp 253 T€ zu rechnen. Dennoch erscheint es vertretbar, den Gebührensatz in der Abwasserbeseitigung – sogar mit Rückwirkung zum 1. Januar 2014 – noch weiter herabzusenken, um eine möglichst zeitnahe Verminderung des überhöhten Gebührenbestandes zu erreichen.

Folgende Ergebnisse wären bei einer rückwirkenden Änderung des Gebührensatzes zu erwarten:

Gebührensatz               Gebührenaufkommen           Gebührenunterdeckung

     3,20 €/m³                         1.238.400 €                                    - 329.500 €
     3,00 €/m³                         1.161.000 €                                    - 406.900 €
     2,80 €/m³                         1.083.600 €                                    - 484.300 €

Die Gebührenausgleichsrücklage könnte so in einem Zeitraum von vier (bei 2,80 €/m³) bis sechs Jahren (bei 3,20 €/m³) vollständig abgebaut werden.

Anlagen:

Entwurf der 5. Nachtragssatzung

Vorauskalkulation 2014