Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Gemeinde Dunsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 833.238,01 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2011 beläuft sich auf 33.346,14
EUR.
Der Jahresüberschuss wird der Ergebnisrücklage zugeführt, bis
diese 15% der allgemeinen Rücklage beträgt. Ein möglicher überschießender
Betrag wird der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.
Die Verbindlichkeiten der Gemeinde gegenüber
der Einheitskasse in Höhe von 30.573,19 EUR vermindern sich um 63.968,96 EUR.
Zum 31.12.2011 beläuft sich der positive Bestand an liquiden Mitteln gegenüber
der Einheitskasse auf 33.395,77 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 59.822,06 EUR werden
genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das
fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Dunsum hat den Jahresabschluss 2011 der
Gemeinde Dunsum ausweislich des Prüfungsprotokolls am 05.06.2014 beraten und
wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurden richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 59.822,06 EUR soll in der
nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: