Betreff
Vertrag zwischen Amt Föhr-Land und dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb hier: Zuschuss für das Aqua-Wyk
Vorlage
Stadt/001367
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der als Anlage beigefügte Vertrag wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung :

 

 

Die Gemeinden des Amtes Föhr-Land sind nach der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- und Erholungsorte vom 07. Dezember 1990 als Erholungsorte bzw. Seebäder anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. ein Freibad und in angemessener Entfernung ein Hallenbad. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen hält der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr sein Familienbad vor und stellt dieses den Einwohnern und Gästen von Föhr-Land zur Verfügung.

 

Bereits im Jahre 1993 haben sich die Gemeinden des Amtes Föhr-Land verpflichtet, anteilige Kosten für den Betrieb des Familienbades zu übernehmen. Man hat sich nunmehr darauf geeinigt, den Gesamtkostenanteil ab 2003 auf netto 150.000,00 € pro Jahr zu erhöhen.

 

Ein entsprechender Vertrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Anlagen:

 

 

 

Vertrag

 

Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Land, vertreten durch die Bürgermeister/innen und stellv. Bürgermeister/innen, und der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr, vertreten durch die Werkleiterin, schließen folgenden Vertrag:

 

§ 1

 

Die Gemeinden des Amtes Föhr-Land sind nach der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- und Erholungsorte vom 07. Dezember 1990 als Erholungsorte bzw. Seebäder anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. ein Freibad und in angemessener Entfernung ein Hallenbad. Zur Erfüllung dieser Voraussetzungen hält der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr sein Familienbad vor und stellt dieses den Einwohnern und Gästen von Föhr-Land zur Verfügung.

 

Es gelten für diese dieselben Entgelte und Benutzungsordnungen wie für die Einwohner und Gäste der Stadt Wyk auf Föhr.

 

§ 2

 

Die Gemeinden des Amtes Föhr-Land verpflichten sich, anteilige Kosten für den Betrieb des Familienbades zu tragen. Der Gesamtkostenanteil wird für die Laufzeit des Vertrages auf einen Betrag in Höhe von jährlich netto € 150.000,-- festgelegt

 

Eine weitere Kostenbeteiligung, z.B. für Ersatz-, Erweiterungs- oder attraktivitätssteigernde Investitionen, ist nur auf Grundlage einer weiteren gesonderten Vereinbarung vorgesehen. Als Kosten werden die vom jeweiligen Wirtschaftsprüfungsunternehmen der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr ermittelten Daten für das Familienbad zugrunde gelegt. Auf den Gesamtkostenanteil werden vierteljährliche Abschlagszahlungen geleistet.

 

§ 3

 

Dieser Vertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2003 in Kraft und endet am 31.12.2007. Soweit keine der Vertragsparteien vor dem 01.01.2007 eine entgegenstehende Erklärung abgegeben hat, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann sodann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Mit der Wirksamkeit der Kündigung durch eine Gemeinde verringert sich der Gesamtkostenanteil um den entsprechenden Gemeindeanteil, der intern im Verhältnis der Übernachtungszahlen der Gäste der Gemeinden zueinander ermittelt wird.

 

Dieser Vertrag ersetzt die zwischen dem Vorgänger des Liegenschaftsbetriebes Nordseeheilbad Wyk auf Föhr, dem Städtischen Kurbetrieb, und den amtsangehörigen Gemeinden geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 27. September 1993.

 

 

§ 4

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht davon berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich für diesen Fall, eine wirksame Vertragsbestimmung zu finden und zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich mit der unwirksamen Vertragsklausel Gewollten entspricht.

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

Wyk auf Föhr, den