Betreff
Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet "Ortslage West" -Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung für den Bereich "Hotel Weiße Düne"
Vorlage
Witt/000060
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

 

Für den Bereich „Hotel Weiße Düne“ wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gebiet „Ortslage West“  aufgestellt.

 

Es werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

 

Sicherung einer veränderten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung

 

Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend der umliegenden Festsetzungen.

 

  

Die 1. Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Gem. § 13 a Abs. 3 BauGB  ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Stadtplanerin Frau Dipl. – Ing. Monika Bahlmann beauftragt werden.

 

Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vereinbart.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen:        Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:                        Enthaltungen:

 

           

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Betreiber des Hotels hat schriftlich beantragt, den Bebauungsplan Nr. 4 im Bereich des Hotelkomplexes (SO Hotel) zu ändern.

Die Kostenregelung der Planungsleistungen wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.