hier: a) Sachstand
b) Vorgaben zur Vorgehensweise
Beschlussempfehlung:
1. Aufzugsanlage
a) Es wird die bisherige Planung mit einem innenliegenden Aufzug beibehalten, weil die funktionale Nutzbarkeit besser ist und Kostenvorteile bestehen.
oder
b) Es wird eine aussenliegender Aufzug vorgesehen, um den Eingriff ind die Substanz des Gebäudes und dessen Statik zu vermindern und Bauabschnitte unabhängig und mit weniger Auswirkungen auf den Schulbetrieb abwickeln zu können.
2. Bauabschnitte
Es werden an Stelle der bisherigen vier Bauabschnitte drei
Bauabschnitte gebildet, die unmittelbar aufeinander folgen, um kürzere
Bauzeiten, geringere Baustelleneinrichtungskosten und günstigere technische
Anbindungen an die bestehenden Technikzentralen auf dem Dach zu erreichen.
Die Errichtung eines außenliegenden Aufzuges erfolgt unabhängig von diesen Bauabschnitten.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangssituation
Ausgelöst durch die
organisatorische Zusammenführung der Schularten sind seit mehreren Jahren
(2009) umfangreiche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Eilun Feer Skuul
vorgesehen. Die Planungen sind wiederholt geändert und vor dem Hintergrund von
Kostenüberlegungen umgestellt worden. Da die notwendigen Sanierungsmaßnahmen
das gesamte Gebäude betreffen, war zuletzt eine Aufteilung in vier
Bauabschnitte vorgesehen, um die Störungen der schulischen Abläufe durch
Baumaßnahmen in einem vertretbaren Rahmen zu halten und zugleich die Kosten
über einen längeren Zeitraum zu verteilen.
Zeitablauf
Nach Bewilligung der
notwendigen Haushaltsmittel war der erste Bauabschnitt mit Baubeginn in den
Sommerferien 2014 vorgesehen. Dieser Bauabschnitt umfasste den Umbau des Foyers
mit Verwaltung und Lehrkräftezimmer im Erdgeschoss sowie den Einbau eines
Fahrstuhls über drei Geschosse. Nach einer Planungsbesprechung am 21.05.2014
mit allen Beteiligten haben sich neue Gesichtspunkte für den weiteren Ablauf
ergeben.
Statik
a) Fahrstuhl
In Zusammenhang mit
dem zu erstellenden Fahrstuhlschacht und den notwendigen Deckendurchbrüchen,
waren Untersuchungen der statischen Situation notwendig.Daraus ergeben sich
Auswirkungen für den Einbau des geplanten Fahrstuhlschachtes. Dieser Eingriff
in die Bausubstanz ist deutlich umfangreicher als ursprünglich geplant. Daher
ist eine frühere Überlegung wieder aufgegriffen worden, wonach der
Fahrstuhlschacht außerhalb des eigentlichen Gebäudes errichtet wird. Mit einer
solchen Lösung wird einerseits der Forderung nach einer barrierefreien
Erreichbarkeit aller Geschosse Rechnung getragen, andererseits aber die
statische Grundkonstruktion des Gebäudes nicht berührt.
Das Planungsbüro hat
eine Kostenermittlung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kommt, dass diese
Ausführungsvariante keine Kostenvorteile gegenüber der ursprünglichen Planung
mit dem innenliegenden Aufzug hat. Sie verursacht voraussichtlich ca. 20.000,- €
Mehrkosten. Dafür entfallen drei Durchbrüche durch Betondecken, was die
Beeinträchtigungen des Schulbetriebes durch die Baumaßnahmen verringert.
b)
Brandschutzkonzept
Das bereits
vorliegende Brandschutzkonzept geht von einem Brandschutzstandard F 90 aus.
Dieser Standard ist in manchen Bereichen nicht erreicht, woraus sich eine
Nachrüstungserfordernis für die entsprechenden Bauteile ergeben könnte. Mit der
Brandschutzbehörde des Kreises NF wird zur Zeit geklärt, ob weiterhin ein
Brandschutz nach dem vorliegenden Konzept mit F 90 erreicht werden muss, oder
ob aus heutiger Sicht ein Brandschutzstandard F 60 als ausreichend angesehen
werden kann. Bei Schulneubauten ist das nach einer Schulbaurichtlinie von 2010
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen
sind dann in das Brandschutzkonzept und die weitere Planung einzuarbeiten.
Bauabschnitte
Zuletzt war eine
Aufteilung in vier Bauabschnitte vorgesehen, wobei die Abschnitte im Gebäude
horizontal aufgeteilt waren. Die Planungsbesprechung am 21.05.2014 hat deutlich
gemacht, dass drei Bauabschnitte, die unmittelbar aufeinander folgen,
vorteilhaft sein können. Das Büro hat zwei Varianten vorgelegt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass aus Sicht der technischen Gebäudeplanung sich eine
geschossweise Vorgehensweise von oben nach unten empfiehlt, weil die
Haustechnik im oberen Bereich angeordnet ist und dann bei weiteren Maßnahmen
weiter unten nicht mehr weiter berührt wird. Dann würde im 2. Obergeschoss mit
den Klassenräumen begonnen.
Bei Einbau eines
innenliegenden Aufzugschachtes ist eine vertikale Abwicklung dieser
Teilmaßnahme sinnvoll. Bei einem
außenliegenden Aufzug entfällt die Notwendigkeit einer geschossübergreifenden
Sanierung im Hauptgebäude von EG zum 2. OG. Dann wären die Bauabschnitte
unabhängig voneinander in ihrer Ausführung.
Aus Sicht des
Planungsbüros empfiehlt sich die vertikal Abwicklung der Bauabschnitte (siehe
Anlage), weil dann die Maßnahmen aufeinander folgen und auch die
Ausweichsituation über die Container für einen Gesamtzeitraum bleibt.
Haushaltsmittel
Die Aufteilung der
Haushaltsmittel muss entsprechend der Abfolge der Bauabschnitte erfolgen.
Vorgehensweise
Nach den oben
geschilderten Sachverhalten sind für das weitere Vorgehen nun Entscheidungen zu
treffen hinsichtlich der Anordnung der Aufzugsanlage sowie zur Aufteilung der
Bauabschnitte.