Betreff
Neubau der Alten Mole
Vorlage
Stadt/002041
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Gesamtplanung für den Neubau der Alten Mole ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes zu erstellen. Die entsprechenden Anträge auf Gewährung von Fördermitteln sind einzureichen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Ausstattung und Gestaltung der Alten Mole im Wyker Hafen genügt in ihrer jetzigen Funktion und Ausgestaltung nicht mehr den Anforderungen, die heute an moderne Hafenanlagen gestellt werden. Zudem ist die Mole bereits seit Jahren stark baufällig und kann nur noch eingeschränkt genutzt werden. Durch häufige Absackungen ist es bereits mehrfach zu Verkehrsgefährdungen gekommen. Die Beseitigung der Beschädigungen führt seit Jahren zu nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwendungen.

 

Für einen Neubau der Mole wurde bereits ein Vorentwurf durch das Ingenieurbüro Mohn gefertigt. Im Zuge der Neugestaltung ist vorgesehen, durch eine Erhöhung der gesamten Kaifläche eine Angleichung an die benachbarten Hafenbereiche vorzunehmen, um eine verbesserte Nutzung zu erzielen und die Häufigkeit der Überflutungen erheblich zu reduzieren.

Weiter soll die vorhandene Niedrigwassertreppe durch den Bau eines Schwimmpontons ersetzt werden, um eine gefahrlose Nutzung für die Ausflugschifffahrt sowie insbesondere für Krankentransporte mit den Schiffen der DGzRS zu ermöglichen.

Es wird ferner angeregt, am Molenkopf den Einbau einer festen Slipanlage für Boote der Rettungsdienste und Feuerwehr sowie für kleinere Sportboote vorzusehen.

 

Nach den überwiegend positiven Erfahrungen mit den Seiteneinstiegen in den Fährhäfen Dagebüll, Wittdün und Wyk sollen bei einem Neubau der Alten Mole ebenfalls die Voraussetzungen für den Bau eines Seiteneinstieges im Bereich des Anlegers 1 geschaffen werden. Hier wird der Bau einer Schwimm-Pontonausführung empfohlen.

 

Zeitgleich mit der Vorplanung für den Neubau der Alten Mole durch den Hafenbetrieb hat die Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH (W.D.R.) die Planungen für den Neubau des Fähranlegers 1 aufgenommen. Das Ende der Nutzungsdauer der Fährbrücke wird in absehbarer Zeit erreicht sein. Es ist vorgesehen, die vorhandene Brücke mit einer Länge von nur 20m gegen einen Neubau mit einer 24m-Brücke zu ersetzen.

Gemeinsam mit der W.D.R wurden verschiedene Varianten untersucht. Hierbei wurde die Weiternutzung des bestehenden Widerlagers, aber auch ein Neubau in Form einer großzügigeren Umgestaltung der Kaifläche mit einer leichten Verlagerung des Fährbettes in die Überlegungen mit einbezogen.

Es wird eine Verschwenkung des Liegeplatzes aufgrund der erheblichen Verbesserung der nautischen Bedingungen für die Ansteuerung des Fähranlegers empfohlen. Hierdurch könnten zudem deutlich größere Kaiflächen geschaffen werden.

 

 

Um das weitere Verfahren fortzuführen, sind zunächst die Planungsgrundlagen festzulegen. Hierbei sollen folgende Punkte als Ausbaukomponenten für die Investitionsmaßnahme umgesetzt werden:

 

  • Erhöhung der gesamten Kaifläche auf das Niveau der benachbarten Hafenbereiche
  • Neubau eines Schwimmpontons als Anlegevorrichtung für den Seenotretter
  • Bau einer Slipanlage für Boote am Molenkopf
  • Bau eines Seiteneinstieges für Fährschiffe als Pontonlösung
  • Verschwenkung des Fährliegeplatzes durch den Neubau einer Anlegebrücke

durch die W.D.R. unter gleichzeitiger Vergrößerung der Kaifläche

 

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundlagen wurde ein entsprechender Vorentwurf gefertigt, der als Anlage der Vorlage beigefügt ist.