Betreff
Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Oldsum
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
Old/000061
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde Oldsum beschließt die Ortsgestaltungssatzung gemäß Anlage als Satzung.

 

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oldsum ist geprägt von dem für die Inseldörfer typsischen uthland-friesischen Baustil. In der jüngeren Vergangenheit wurden leider vermehrt Bauanträge eingereicht, die diesen bei der Gestaltung von baulichen Anlagen nicht berücksichtigten. Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt daher, zum Schutz des ortsbildrägenden Baustils eine Ortsgestaltungssatzung gemäß § 84 Landesbauordnung Schleswig-Holstein zu erlassen, insbesondere mit Regelungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 LBO).

 

In den vorangegangenen Sitzungen der Gemeindevertretung sowie in einem Abstimmungsgespräch mit dem Amt Föhr-Amrum am 19.06.2014 wurden die beabsichtigten Regelungen, die in die Ortsgestaltungssatzung aufgenommen werden sollen, erörtert.

 

Der vorliegenden Entwurf der Ortsgestaltungssatzung Oldsum enthält die abgestimmten Regelungen und soll als Satzung gemäß § 84 Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschlossen werden.