Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für 2014:
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -91.900 EUR (bisher -77.000 EUR), also um -14.900 EUR schlechter ab.
Folgende Veränderungen zum bisherigen Haushaltsplan sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
Sachkonto |
2014 (in EUR) |
Anmerkung |
41480000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+1.000 |
Im Produkt 281001 sind Spendenerträge
für Heimatpflege und aus Broschürenverkauf vorgesehen. |
54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV) |
-5.400 |
Für den Abwasserbereich
(Prod. 538121) sind zu geringe Aufwendungen für die Kostenbeteiligung an der
gemeinsamen Pumpstation Süderende geplant worden. |
54410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle |
-10.300 |
Ausgewiesen werden im
Produkt 555001 „Forstbetriebsverband, Land- u. Forstwirtschaft“
unvorhergesehene Orkanschäden |
55170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
-200 |
Die Zinsaufwendungen stehen
im Zusammenhang mit der Kreditfinanzierung der energetischen
Straßenbeleuchtungsmaßnahme. |
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen.
Im Produkt 541003 (Straßenbeleuchtung) wurde das energetische LED-Projekt von bisher 7.500 EUR aufgestockt auf 55.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt durch das vom Bund geförderte Kredit-Programm 215 „Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung“.
In Anlehnung an den Krediterlass handelt es sich nach 2.3 Ziffer 3 um eine rentierliche Maßnahme aufgrund der zu erwartenden Energieeinsparungen.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 24.06.2014 auf rd. 677.930 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –12.400 EUR ausgewiesen.