Betreff
Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Dunsum
Vorlage
Dun/000052
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

1. Variante:

Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum wird ungeändert beschlossen.

 

2. Variante:

Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum wird mit folgender Änderung beschlossen:

§ 12

Veröffentlichungen

(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekanntgemacht. Hierauf wird an der Bekanntmachungstafel, die sich xxx befindet, hingewiesen.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 Satz 1, hinzuweisen.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1 Satz 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden in der Bekanntmachungstafel, die sich xxx befindet, bekannt gemacht.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren hatten Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Auf Basis der vom Innenministerium veröffentlichten Musterhauptsatzung wurde die neue Hauptsatzung für die Gemeinde Dunsum gefertigt und ist zu beschließen.

 

Nach § 8 Absatz 2 der Hauptsatzung erhalten Mitglieder der Gemeindeversammlung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der Ausschüsse, denen sie als Mitglieder angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 €. Dieser Betrag entspricht der derzeitigen Entschädigung, kann jedoch von der Gemeindeversammlung auch neu festgesetzt werden.

 

Im Zuge des Erlasses der neuen Hauptsatzung kann eine Neuerung hinsichtlich der Bekanntmachungstafeln in Dunsum beschlossen werden:

Veröffentlichungen werden künftig durch die Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekanntgemacht werden. Hierauf muss dann nur an einer Bekanntmachungstafel hingewiesen werden. In der Gemeinde Dunsum gibt es derzeit zwei Bekanntmachungstafeln. Es besteht daher die Möglichkeit eine der beiden Bekanntmachungstafeln abzubauen.

Anlagen:

Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum