Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegenden Änderungssatzungen für die Geltungsbereiche:
a) nördlich der Mühle, zwischen der Landstraße 215 (Waasterstigh), dem Lungjaat, dem Waaswai und östlich des Uasterstigh´s
b) historischer Ortskern, südlich der St. Clemens-Kirche
zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter:
Davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund der § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung nach bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen einer Überarbeitung der gemeindlichen Satzungen nach § 22 Baugesetzbuch sollen 2 Satzungen hinsichtlich des Geltungsbereiches erweitert werden.
Es handelt sich um die Satzungen der Gemeinde Nebel über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr mit den Geltungsbereichen:
a) nördlich der Mühle, zwischen der Landstraße 215 (Waasterstigh), dem Lungjaat, dem Waaswai und östlich des Uasterstigh´s
b) historischer Ortskern, südlich der St. Clemens-Kirche
Die Entwürfe der Änderungssatzungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Erweiterungsbereiche sind farblich gekennzeichnet.