Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Auftstellung und Änderung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Nebel
Vorlage
Neb/000051
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der folgenden Bebauungspläne.

 

B-Plan Nr. 1, 2. Änderung

Für das Gebiet Westerheide, zwischen Wasserwerk und der L215, beiderseits des Tanenwai´s, zwischen Strunwai im Süden und Norderstrunwai im Norden, begrenzt durch die Südgrenze der Parzellen 23/5, 19/3, 16/1 und 1/14.

 

B-Plan Nr. 2, 3. Änderung

Für das Gebiet Westerheide, östlich der Satteldüne, zwischen Strunwai im Norden und Sateldünenwai im Süden, im Westen begrenzt durch den Tanenwai und im Osten durch eine Bautiefe östlich des Sanghughwai (zusätzl. die Flurstücke 131/7, 131/6, und 132/5), sowie südl. des Sateldünenwai, beiderseits des Sanghughwai.

 

B-Plan Nr. 3, 1. Änderung

Für das Gebiet Westerheide Süddorf, beiderseits der Straßen Sösarper Strunwai, Greenwai, Heeshughwai, Hiaswai, zwischen den Tanenwai im Westen und der L 215 (Waasterstigh) im Osten.

 

B-Plan Nr. 4, 5. Änderung

Für das Gebiet östlich vom Sanghughwai, zwischen Noorderstrunwai und Strunwai, bis zum Prästerstigh und eine Bautiefe des Postwai´s, sowie der Bereich um das Amtsgebäude südlich des Strunwai´s.

 

B-Plan Nr. 6, 2. Änderung

Für das Gebiet „Steenodde“, beiderseits der L 282 (Stianoodswai).

 

B-Plan Nr. 9, 1. Änderung

Für das Gebiet im nördlichen Bereich des Ortsteils Süddorf, beidseitig der L 215, des Neistighs und des Uasterstighs.

 

B-Plan Nr. 14, 1. Änderung

Für das Gebiet im Ortsteil Süddorf, zwischen dem Waasterstigh (L 215) und dem Uasterstigh bis 300 m südlich vom Hark – Olufs – Wai.

 

Es wird das folgende Planungsziel verfolgt:

Änderung der Art der Nutzung, um eine planungsrechtliche Absicherung der Vermischung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu gewährleisten.

Die Änderungen der Bebauungspläne sollen als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:     11

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:                          Nein-Stimmen:                       Stimmenthaltungen:

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach der derzeitigen Planungsrechtsgrundlage ist es nicht möglich Ferienwohnung in reinen Wohngebieten zu genehmigen. Die derzeitigen rechtskräftigen Bebauungspläne mit der Festsetzung „reine Wohngebiete“ (WR) der Gemeinde Nebel sollen geändert werden. Ziel der Änderung ist eine planungsrechtliche Absicherung der Vermischung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen.