Betreff
Vergaberichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken
Vorlage
Nieb/000110
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

Den Vergaberichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Bereich der Gemeinde Nieblum wird zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt die Erschließung neuer Wohnbaugebiete zur Schaffung von Wohnraum für Einheimische.

 

Als wesentliches Sicherungsinstrument für die langfristige Erhaltung der Dauerwohnnutzung ist die Vergabe der Grundstücke im Wege des Erbbaurechts vorgesehen.

 

Die Gemeindevertretung hat sich in den vergangenen Sitzungen ausführlich mit der Thematik befasst und die folgende Richtlinie für die Vergabe von Baugrundstücken erarbeitet:

 

Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Bereich der Gemeinde Nieblum/Goting

 

1.         Bauwillige haben einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde Nieblum gestellt.

 

2.         Der/Die Antragsteller/in muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben.

 

3.         Die von der Gemeinde Nieblum zu vergebenen Baugrundstücke werden mit nachstehender Punktebewertung der sozialen und familiären Kriterien der Bewerber/innen in der Reihenfolge der Punktewerte-Summe aller Antragsteller/innen durch die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung vergeben.

 

4.         Der/Die Antragsteller/in und seine/ihre Partner/in dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und fünf Jahre vorher kein eigenes Grundvermögen gehabt haben, das eine angemessene Wohnmöglichkeit bot oder geboten hätte. Dem Grundvermögen gleich steht ein lebenslanges Nießbrauch-oder Wohnrecht an einer angemessenen Wohnung/Haus. Der/Die Antragsteller/in und seine/ihre Partner/in müssen den Erbbaurechtsvertrag unterschreiben.

 

5.         Wohnsitz/Arbeitsplatz

a)         Bewerber/innen die in Nieblum/Goting geboren sind oder seit
            zehn Jahren dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sind                       30 Punkte

b)         Wohnsitz der Bewerber/innen nicht in der Gemeinde Nieblum           0 Punkte

c)         Bewerber/innen, die außerhalb der Gemeinde Nieblum wohnen
und mehr als 5 Jahre in Nieblum/Goting arbeiten, erhalten
für jedes über 5 Jahre hinausgehende Jahr, pro Jahr                         2 Punkte

d)         Bewerber/innen, die außerhalb der Gemeinde Nieblum wohnen,
erhalten pro Lebensjahr, welches sie früher in Nieblum gewohnt
haben, einen halben Punkt, jedoch maximal 10 Punkte

 

6.         Familie/Kinder

a)         Verheiratete, Verpartnerte oder alleinerziehende Bewerber/innen    10 Punkte

b)         Kinder im Bewerberhaushalt lebend unter 18 Jahren                        20 Punkte

c)         Kinder im Bewerberhaushalt lebend über 18 Jahren                           5 Punkte

d)         Eltern, Groß-/Schwiegereltern im Bewerberhaushalt lebend             10 Punkte

e)         Behinderte (mit mindestens 50 v.H.d. Behinderung) im

Bewerberhaushalt lebend, zusätzlich                                                 15 Punkte

f)          Jungfamilien ohne Kinder < 70 Jahre
(Alter beider Partner zusammen)                                                       10 Punkte

g)         Die Bewerber erhalten für jedes vergehende Jahr

(hier: Eingangsdatum der Bewerbung) bis zum Vergabe-

zeitpunkt des Baugrundstücks                                                              2 Punkte

h)         Bei Bau einer Doppelhaushälfte zusätzlich je Bauherr                         5 Punkte

 

Eine Kürzung von 30 Punkten erfolgt, für jedes Haus welches sich im Eigentum der Eltern des Bewerbers/der Bewerberin befindet und welche/s über die Eigennutzung der Eltern hinausgeht und den Kindern zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Die Kürzung bei Eigentum der Eltern an unbebautem Bauland wird im Einzelfall von der Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum durch Beschluss festgesetzt.

 

7.         Die Zuteilung eines Baugrundstücks erfolgt jedoch nur bei einer Mindestpunktzahl von 40 Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

 

8.         Sofern zwischen den Bewerber/innen keine Einigkeit über die Verteilung der Grundstücke herrscht, soll das Los entscheiden. Wird ein Grundstück abgelehnt, so muss man sich erneut bewerben.