Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Utersum
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, eingeschränkte und verkürzte 2. Auslegung
Vorlage
Uter/000055/3
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m sowie die Begründung werden gemäß vorliegendem Abwägungsvorschlag geändert.

  2. Der (geänderte) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Utersum hatte am 19.11.2013 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 4.12.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Im Rahmen der Auslegung vom 20.12.2013 bis zum 24.01.2014 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange, insbesondere des Kreises Nordfriesland, sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung der Stellungnahmen wurden Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf den Planentwurf erforderlich, der geänderte Planentwurf ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen rot hervorgehoben. Darüber hinaus ist der geänderte Entwurf auch ohne farbliche Hervorhebung der Änderungen beigefügt, um die Lesbarkeit in dieser Fassung zu erleichtern.

 

Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegung auf zwei Wochen verkürzt werden.