Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum.
Vorlage
Uter/000086
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum stellt den Jahresabschluss 2012 des Kurbetriebes wie folgt fest:

 

      Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum zum 31. Dezember 2012 wird auf 1.430.194,60 EUR (Vj. 1.384.484.70 EUR) (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 515.426,66 (Vj. 511.977,25 EUR), die Summe der Aufwendungen auf 625.699,43 EUR (Vj. 577.374,50 EUR) und damit der Jahresverlust auf -110.272,77 EUR (Vj. -65.397,25 EUR) festgestellt.

 

Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des fortgeschriebenen Jahresverlustes ein Restbetrag von 189.868,22 EUR an den Kurbetrieb zu leisten ist.

 

Ermittlung der Verlustdeckung 2012:

Verlustvortrag aus dem Jahr 2011                        134.198,20 EUR

Übertrag des Jahresverlustes 2011                       65.397,25 EUR

Verlustausgleichszahlung für 2010                         50.000,00 EUR

Verlustausgleichszahlung für 2011                         70.000,00 EUR

Jahresverlust 2012                                                110.272,77 EUR

Bilanzieller Verlust 2012:                                       -189.868,22 EUR

 

 

Die im Jahre 2012 erfolgte Zahlung von 30.000 EUR sowie die in den Jahren 2013 und 2014 (bis zum Prüfungszeitpunkt) Seitens der Gemeinde Utersum an den Kurbetrieb erfolgten Einzahlungen von insgesamt 103.552,49 EUR sollen zum Ausgleich des ausgewiesenen Bilanzverlustes per 31.12.2012 verwendet werden.

 

Zum Ausgleich aller bis Ende 2012 aufgelaufenen Verluste werden weitere 56.315,73 EUR an den Kurbetrieb entrichtet, so dass nunmehr der Bilanzverlust per 31.12.2012 insgesamt ausgeglichen ist.

 

 

  1. Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Contrescarpe 97, 28195 Bremen, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für die Wirtschaftsjahre 2014 vorzuschlagen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2012 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wurde von der Steuerkanzlei MEF aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Bremen geprüft.

 

      Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG folgenden

 

      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

      erteilt:

 

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

      Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kurbetrieb der Gemeinde Utersum, Utersum/Föhr, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

      Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

      Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

      Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

 

      Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht hin, wonach der Eigenbetrieb auch künftig auf Einzahlungen der Gemeinde Utersum zur Verlustabdeckung angewiesen sein wird.“

 

 

Bremen, den 11. April 2014

 

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

 

      gez.: Hoppe                gez.: Lürig

      Wirtschaftsprüfer                  Wirtschaftsprüfer

 

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Kommunalem Prüfungsamt Nord des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das KPA Nord hat den Prüfungsbericht am 26.06.2014 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 des KPG.