Betreff
Umsetzung § 5 Amtsordnung - Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden auf die Trägerschaft des Amtes Föhr-Amrum
hier: Neuordnung der Aufgabenübertragungen
Vorlage
Amt/000215
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss stimmt einer Rückübertragung zum 31.12.2014 aller ggf. auf das Amt Föhr-Amrum übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden zu.

 

Der Übernahme der in der Anlage 1 genannten Aufgabenfelder durch das Amt Föhr-Amrum zum 01.01.2015 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird den Gemeindevertretungen / Gemeindeversammlungen vorgeschlagen, die Aufgabenübertragungen auf das Amt Föhr-Amrum ebenfalls entsprechend vorzunehmen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Durch die Änderung der Amtsordnung (AO) ist es den Gemeinden nach § 5 AO möglich, aus einem Katalog von 16 Aufgaben, maximal fünf Aufgaben auf die Ämter zu übertragen. Durch Übertragungsbeschluss wird in diesem Falle eine gemeindliche Aufgabe in der Trägerschaft des Amtes übertragen. Der Amtsausschuss entscheidet über das ob und wie der Aufgabenerfüllung; die Gemeindevertretungen / Gemeindeversammlungen sind nicht mehr beteiligt.

 

Nicht betroffen davon ist die Übertragung von Aufgaben nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (gemeinsamer Gemeindewahlausschuss mit Gemeindewahlleiter).

 

Zu unterscheiden von der vorgenannten Regelung ist die Aufgabenerledigung nach § 3 AO. Im Rahmen der Aufgabenerledigung führt die Amtsverwaltung die Beschlüsse der Gemeindevertretungen / Gemeindeversammlungen in eigner Verantwortung, aber in enger Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen / Bürgermeistern aus. Die Wahrnehmung von Aufgaben nach § 3 AO kann auch weiterhin in gewohnter Weise erfolgen.

 

Für das Amt Föhr-Amrum sind eigentliche Aufgabenübertragungen mit entsprechenden Beschlussfassungen in den einzelnen Gemeindevertretungen / Gemeindeversammlungen nicht bekannt. Einzelne Nachweise, auch aus den alten Ämtern, liegen nicht vor. Daher sollte in einem ersten Schritt über die Rückübertragung zum 31.12.2014 aller ggf. auf das Amt Föhr-Amrum übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden beraten werden.

 

Im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt ist, in Anbetracht der bisherigen Verfahrensweise und aufgrund der Beschränkung des Aufgabenkatalogs nach § 5 AO, in einem nächsten Schritt eine weitere Beschlussfassung über die zukünftigen Aufgabenübertragungen zum 01.01.2015 auf das Amt Föhr-Amrum in den zuständigen Gremien herbeizuführen. Betroffen von einer Aufgabenübertragung auf das Amt Föhr-Amrum sind die in der Anlage 1 aufgeführten Aufgabenfelder. Die dort genannten Aufgabenerläuterungen sind nicht abschließend.

 

Des Weiteren ist geplant einige Aufgabenfelder auf einen anderen Träger, in diesem Falle einen Zweckverband ‘Sicherheit und Soziales auf Amrum‘, zu übertragen. Die auf den Zweckverband zu übertragenen Aufgaben sind in der Anlage 2 im Einzelnen aufgeführt.