Betreff
26. Änderung Flächennutzungsplan für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr.25 (Westgrenze) in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße ausschließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr. 265 des Landschulheimes des Kreises Rendsburg-Eckernförde (entspricht dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 47a) hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001368
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

zu a) Aufstellungsbeschluss

  1. Es wird eine 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr durchge­führt für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr.25 (Westgrenze) in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße aus­schließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr. 265 des Landschulheimes des Kreises Rends­burg-Eckernförde.

zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Für die verschiedenen Änderungsbereiche werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

a)    Darstellung von Sonderbauflächen, Zweckbestimmung „Erholungsheim“ für das Grundstück des Polizeierholungswerkes und im Bereich des Ginsterhofes.

b)   Darstellung von Sonderbauflächen, Zweckbestimmung „Klinik/Kur“ für die Grundstücke des Marienhofes.

c)    Darstellung einer Sonderbaufläche „Wohnen und Tourismus“ für die Grund­stücke südlich des Ginsterhofes vor dem Strandbereich.

d)   Darstellung von Wohnbauflächen, für das Flurstück Nr. 92 sowie für die zu­sammenhängenden Flurstücke Nr. 175, 261, 264 und 287 und die Flurstücke Nr. 30, 33, 181, 274 sowie den südlichen Teil von Nr. 27, alles bereits bebaute Flächen.

e)    Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ im Be­reich der öffentlichen Zuwegung zum Strand.

f)    Änderung der bestehenden Sondergebietsflächendarstellung für eine stark durchgrünte Teilfläche des Grundstückes des Polizeierholungswerkes in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport und Spiel“.

g)   Änderung der Zweckbestimmung in „Weidefläche“ für die Grünfläche südlich der Straße Am Golfplatz und westlich des Flurstückes Nr. 25 gelegen.

h)   Erweiterung des Flächennutzungsplanes um eine Grünfläche mit der Zweck­bestimmung „Hochwasserschutz“ im südlichen Planbereich entlang dem an­grenzenden Strand.

3.       Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.

4.       Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

5.       Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. BauGB).


zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

6.       Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

7.       Die Entwürfe der Planänderung und des Erläuterungsberichtes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Sachdarstellung mit Begründung (mit Beschlussempfehlung):

 

Neben verschiedenen anderen Bauvoranfragen in der Vergangenheit löst die Absicht einer an­sässigen Tourismuseinrichtung, ihr Angebot in dem Maße erweitern zu können, dass notwendige Anpassungen an sich ändernde Nutzungsansprüche im Rahmen der sicherungswürdigen Grund­nutzung möglich sind, die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 47a sowie eine Neuordnung des Gebietes aus. Auch eine reine Beurteilung der nahen Umgebung nach § 34 BauGB erscheint nicht mehr ausreichend.

Da die Inhalte des bestehenden Flächennutzungsplanes zum großen Teil einer Weiterentwicklung der Betriebe in der gewünschter Art entgegen stehen und auch sonst nicht mehr unbedingt als zeitgemäß angesehen werden können, ist eine Änderung und Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich durchzuführen, zumal der Bebauungsplan Nr. 47a aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu sein hat. Ebenfalls sind die Darstellungen der Ge­bietsflächen so umzustellen, dass sie der auf der Ebene des Flächennutzungsplanes üblichen Bauflächendarstellung Rechnung tragen. Auch die Grünflächen werden mit ihren Funktionen im Flächennutzungsplan dargestellt, um sie langfristig in der bestehenden Nutzungsform zu sichern.