Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung für den Geltungsbereich:
-„Nebel-Westerheide“, in nördliche Richtung entlang des Tanenwai´s
zu erlassen. Die Begründung vom 15.05.1990 bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter:
Davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund der § 22 GO waren keine/ folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung nach bei der Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen einer Überarbeitung der gemeindlichen Satzungen nach § 22 Baugesetzbuch soll eine Satzung hinsichtlich des Geltungsbereiches erweitert werden.
Es handelt sich um die Satzung der Gemeinde Nebel über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr mit dem Geltungsbereich:
-„Nebel-Westerheide“, zwischen dem Strunwai, Postwai, Prästerstigh, Noorderstrunwai und Tanenwai, einschließlich der westlichen Bebauung des Tanenwai´s
Der Entwurf der Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Erweiterungsbereich ist farblich gekennzeichnet.