Betreff
Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Vorlage
Witt/000065
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Aus dem Jahresabschluss der Amrum Touristik Wittdün für das Jahr 2012 und den vorläufigen Abschlusszahlen des Jahres 2013 ist eine aktuelle Ergebnisrechnung mit Vorauskalkulation für die Tourismusabgaben (Fremdenverkehrsabgaben) erstellt worden. Auffallend ist, dass die Werbeaufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen sind. Dies wirkt sich spürbar auf die Kalkulation aus und es sind erstmals Überschüsse im Sonderabschluss zu erwarten.

Gemäß Vorauskalkulation ist ab 2015 eine beitragsfähige Kostenmasse von rund 233 T€ über Tourismusabgaben zu finanzieren. Aus der aktuellen Veranlagungsliste ergibt sich eine Summe aller Beitragseinheiten in Höhe von 2.143.629,70 €. Der Abgabensatz könnte folglich von bisher 12,3% auf 10,8% reduziert werden (233.180,60 / 2.143.629,70 = 10,878%).

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom 15.07.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) ist unter anderem der Begriff „Fremdenverkehrsabgabe“ durch den Begriff „Tourismusabgabe“ ersetzt worden. Diese Änderung ist in dem Entwurf der 3. Nachtragssatzung ebenfalls redaktionell mit der Änderung des Abgabensatzes eingearbeitet worden.

Anlagen:

Entwurf 3. Nachtragssatzung

Abgabenkalkulation