Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von Aufgaben gem. § 5 Amtsordnung (AO) auf das Amt Föhr-Amrum
Vorlage
Stadt/002055
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass folgende Aufgaben aus dem in § 5 Abs. 1 AO dargestellten Katalog zum 01.01.2015 auf das Amt Föhr-Amrum übertragen werden:

Lfd. Nr. aus § 5 I AO

Aufgabenbezeichnung

 

 

1

Abwasserbeseitigung

 

Produkt:

 

538150 (Fäkalschlammbeseitigung)

 

 

4

Schulträgerschaft

 

Produkte:

 

211001 Grundschule Föhr-Land

211002 Rüm-Hart-Schule

216001 Öömrang Skuul

218101 Eilun Feer Skuul

241001 Schülerbeförderung

243002 Offene Ganztagsschule – Eilun Feer Skuul

 

 

9

Soziale Betreuung der Einwohner/innen

 

Produkte:

 

271010 Volkshochschule – Alphabetisierung

 

412100 Die Brücke e.V. (Suchtberatung) - BBZ

 

 

12

Wirtschaftsförderung

 

Produkte:

 

511002 Wohnraumkonzept

 

511080 AktivRegion (Mitgliedschaft in der AktivRegion Uthlande (Vorstandsarbeit) - eine eigene Mitgliedschaft der Gemeinden bleibt unberührt)

 

Die Stadtbücherei Wyk auf Föhr wird ab dem 01.01.2015 vollständig im Stadthaushalt abgebildet.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund der aktuellen Rechtslage darf das Amt Föhr-Amrum maximal fünf Selbstverwaltungsaufgaben aus dem sechzehn Aufgaben umfassenden Aufgabenkatalog des § 5 AO von den Gemeinden übertragen bekommen.

 

In der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Amrum am 24.09.2014 wurde darüber informiert, dass Beschlüsse über Aufgabenübertragungen aus den einzelnen Gemeindevertretungen/Gemeindeversammlungen nicht umfassend bekannt sind und daher eine Rückübertragung aller ggf. auf das Amt Föhr-Amrum übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden, bis spätestens dem 31.12.2014, erfolgen solle. Durch diesen Schritt könne sichergestellt werden, dass die maximal erlaubte Anzahl an Aufgabenübertragungen nicht überschritten wird. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden und es stellt sich heraus, dass mehr als fünf Aufgaben übertragen wurden, so fallen zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes alle übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben vom Amt Föhr-Amrum auf die Gemeinden zurück. Der Amtsausschuss hat eine pauschale Rückübertragung aller ggf. auf das Amt Föhr-Amrum übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden zum 31.12.2014 beschlossen.

 

Aus den vorgenannten Gründen, kann zum 01.01.2015 die Übernahme bestimmter Aufgaben auf das Amt Föhr-Amrum übertragen werden.

 

Nach Artikel 12 (Übergangsvorschrift) des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012, haben die Gemeinden zu entscheiden, welche maximal fünf Aufgaben oder Aufgabenteile aus dem in § 5 Abs. 1 AO dargestellten Katalog in die Trägerschaft des Amtes Föhr-Amrum fallen sollen.

 

Die Stadt Wyk auf Föhr ist Träger der Stadtbücherei. Im Rahmen der „Aufgabenübertragung auf andere Träger“ sollte die Stadtbücherei Wyk auf Föhr daher zum 01.01.2015 umfänglich der Stadt Wyk auf Föhr zugewiesen werden.

 

Das Amt Föhr-Amrum hat durch Abschluss eines Überleitungsvertrages zum 01.01.2010 die Verwaltung der Stadtbücherei, im Rahmen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB, von der Büchereizentrale Schleswig-Holstein übernommen. Das Personal sowie die Ausweisung der einzelnen Haushaltspositionen wird daher zur Zeit über den Haushalt des Amtes Föhr-Amrum abgewickelt. Die Abrechnung mit der Stadt Wyk auf Föhr erfolgt jährlich.

 

Die Aufgabenwahrnehmung gemäß § 3 AO durch das Amt Föhr-Amrum bleibt hiervon unberührt. Die vertraglichen Grundlagen sind zum 01.01.2015 zu schaffen.