Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2015.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 938.600 EUR (Vj. 25.000 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2013:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2015 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September / Oktober 2014 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet. Zum 01.01.2015 wird der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert. Der Finanzausgleich soll zukünftig auf den kommunalen Aufgaben basieren.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.052 Mio. EUR |
1.126 Mio. EUR |
+5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
105 Mio. EUR |
108 Mio. EUR |
+3 |
+4 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
100 Mio. EUR |
104,2 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.220,6 Mio. EUR |
1.532,1 Mio. EUR |
0 |
+4 |
+5 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können
nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit
moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen
ungebrochen.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2013 (EUR) |
2014 (EUR) |
2015 (EUR) |
Veränderung
(EUR) |
Veränderung (%) |
Steuerkraftmesszahl |
8.140.284 |
9.401.665 |
9.780.587 |
+378.922 |
+4,03 |
Schlüsselzuweisungen |
1.233.992 |
1.092.711 |
917.100 |
-175.611 |
-16,07 |
Finanzkraft |
9.374.276 |
10.494.376 |
10.697.687 |
+203.311 |
+1,94 |
(Steuerkraftmesszahl:
Grundsteuern, Gewerbesteuer, Anteil an der Einkommensteuer)
Die Amtsumlage 53,19 % (Vj. 44,24 %) bemisst sich nach der Finanzkraft (10.697.687 EUR; Vj. (10.494.376 EUR) der Amtsgemeinden und stellt sich wie folgt dar:
Gemeinde |
Amtsumlage 2014 |
Amtsumlage 2015 |
Mehrbelastung 2015 |
Verringerung 2015 |
|
Finanzkraft |
10.494.376 |
10.697.687 |
|||
44,95% |
53,19% |
||||
Amt |
4.717.100 |
5.690.000 |
972.900 |
||
Alkersum |
194.260 |
237.427 |
43.167 |
||
Borgsum |
134.728 |
164.165 |
29.437 |
||
Dunsum |
24.730 |
32.280 |
7.550 |
||
Midlum |
145.984 |
196.011 |
50.027 |
||
Nieblum |
275.014 |
312.270 |
37.256 |
||
Oevenum |
178.375 |
222.882 |
44.507 |
||
Oldsum |
213.234 |
261.441 |
48.207 |
||
Süderende |
67.790 |
84.284 |
16.494 |
||
Utersum |
181.720 |
216.099 |
34.379 |
||
Witsum |
23.917 |
30.216 |
6.299 |
||
Wrixum |
257.430 |
321.363 |
63.933 |
||
Wyk auf Föhr |
1.954.395 |
2.361.744 |
407.349 |
||
Nebel |
439.963 |
506.417 |
66.454 |
||
Norddorf |
297.664 |
364.046 |
66.382 |
||
Wittdün |
327.896 |
379.355 |
51.459 |
Die Produktbereiche 21 Schulträgeraufgaben und 24 Sonstige Schulträgeraufgaben, Schülerbeförderung belasten den Amtshaushalt im Finanzergebnis mit 2.266.900 EUR. Die Schulen verbrauchen somit im Jahre 2015 insgesamt rd. 39,8 % der Amtsumlage mit steigender Tendenz für Finanzierungskosten und Abschreibungen.
Ohne die Schulen würde die Amtumlage rd. 32,0 % betragen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 87.600 EUR (Vj. 24.700 EUR). Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens voll aus den Einnahmen des Amtes refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 913.600 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen
(Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
Sachkonto |
2015 (in EUR) |
Anmerkung |
41420100 Zuweisung der Stadt Wyk auf Föhr |
- 96.100 |
Aufgabenrückübertragung
(hier: Inselbücherei) an die Stadt Wyk i.S.d. § 5 AO |
41420500 Zuweisung des Kreises Nordfriesland |
- 25.800 |
Aufgabenrückübertragung
(hier: Inselbücherei) an die Stadt Wyk i.S.d. § 5 AO |
41620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen |
- 21.500 |
Korrespondierend mit den
bilanziellen Abschreibungen lt. AnBu. Resultiert aus dem in das Amt
eingebrachte Anlagevermögen. |
41821000
Allgemeine Amtsumlage |
+ 972.900 |
Ausrichtung an Finanzmittelbedarf des Amtes |
43810000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich |
+ 44.000 |
Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage (SoPo) wg. Kostenüberhänge Abwasser Föhr-Ost |
44110000 Mieten und Pachten |
+ 24.300 |
Diverse Anpassungen;
insbesondere Wohnhaus Nebel Feederhuugam mit 15.000 EUR |
44820000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Gemeinden (GV) |
- 273.400 |
Aufgabenrückübertragung
i.S.d. § 5 AO (z.B. Brandschutz Insel Amrum, Kindergarten Amrum, Büchereiwesen
Amrum etc.) auf den neu gegründeten Zweckverband Sicherheit und Soziales auf
Amrum |
Zeile 50 Personalaufwendungen |
- 76.300 |
tarifliche Steigerung,
Stufensteigerung etc. |
52110500 Unterhaltung bauliche Anlagen |
+ 96.500 |
Entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen
sind noch politisch zu beraten |
Zeile 14 bilanzielle Abschreibungen |
- 46.600 |
Insbesondere Fertigstellung
Öömrang Skuul |
53170000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke private Unternehmen |
+ 31.500 |
Aufgabenrückübertragung
(hier: Zuschuss Jugendzentrum Amrum) i.S.d. § 5 AO |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
+ 60.200 |
Aufgabenrückübertragung
(hier: Zuschuss Brücke für Suchtberatung) i.S.d. § 5 AO |
53540000 Allgemeine Zuweisungen sonstiger öffentlicher Bereich |
+ 105.000 |
Aufgabenrückübertragung
(hier Förderungen KiGa-Betrieb Nebel) i.S.d. § 5 AO |
54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden (GV) |
- 86.000 |
Nur redaktionell, da als
Sonderrechnung Abwasser ergebnisneutral: Insbesondere Mitbehandlungskosten
Abwasser Föhr-Ost und Personalgestellungskosten |
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen |
+ 77.000 |
In 2015 geringere
Kreditneuaufnahmen als in 2014. |
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.
Der auch für 2015 eingeplante Kassenkredit i.H.v. 1.000.000 EUR soll insbesondere zur flexiblen Bauzwischenfinanzierung zum tragen kommen.
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 1.359.500 EUR ausgewiesen.
Folgende Investitionen werden kreditfinanziert:
Dachausbau Obdachlosenunterbringung Wyk (Produkt 122002) |
200.000 EUR |
Laufzeit 20 Jahre |
Diverse Ausstattungsgegenstände Öömrang Skuul (Produkt 216001) |
94.900 EUR |
Laufzeit 7 Jahre |
Sanierung Eilun Feer Skuul 1. Tranche (Produkt 218101) |
839.000 EUR |
Laufzeit 30 Jahre |
|
1.133.900 EUR |
|
Die Liquidität des Amtes Föhr-Amrum beläuft sich zum 05.11.2014 auf rd. 222.000 EUR (Vj. rd 2,4 Mio EUR. Für 2014 sind noch Darlehensaufnahmen von über 3 Mio. EUR geplant.
In der Liquidität des Amtes sind Rücklagen für Sonderrechnungen (Produktbereich 538 Abwasserbeseitigung Föhr-Ost) enthalten, die grds. nicht zur Liquiditätssicherung des Amtes herangezogen werden sollen. Der genaue Liquiditätsstand lässt sich erst mit Vorlage der Jahresrechnungen exakt beziffern.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. + 9.500 EUR ausgewiesen.
C: Extra:
Eine Übersicht über die Unterhaltungsmaßnahme und über die Investitionen, die nicht in den Haushalt 2015 eingeflossen sind, wird als Anlage zur Haushaltsbesprechung beigefügt.