Betreff
Satzung über die Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000216/1
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Satzung über die Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum (Allgemeine Abwassersatzung) in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 05.11.2014 wird unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Fachausschuss Föhr hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2014 mit dem Entwurf der neuen Satzung über die Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum befasst und folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur Beschlussvorlage entschieden:

  1. In der Präambel und am Schluss des Satzungstextes können die Genehmigungshinweise entfallen, weil die Abwassersatzung entgegen ursprünglicher Aussagen nicht der Genehmigung der Wasserbehörde bedarf. In § 31 Abs. 5 des Landeswassergesetzes ist lediglich vorgeschrieben, dass die in der Satzung festgelegten Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung der Genehmigung bedürfen, nicht jedoch das Satzungswerk selbst.
    Für die diesbezüglich in § 2 Abs. 4 der Abwassersatzung festgelegten Regelungen hat die untere Wasserbehörde ihre Genehmigung bereits im Vorwege erteilt.
  2. In den §§ 24 und 25 des Satzungsentwurfes sind aus Gründen der Rechtssicherheit die Hinweise auf die zu der Satzung zu erlassenden Abgabensatzung präziser und eindeutiger formuliert worden.
  3. Da die Aufgaben der Schmutzwasserbeseitigung bisher noch nicht von allen betroffenen Gemeinden gemäß § 5 der Amtsordnung als Selbstverwaltungsaufgabe auf das Amt übertragen wurde, ist der Beschlussvorschlag um den Passus „… unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) …“ zu ergänzen

Anlagen:

Satzungsentwurf mit den Änderungspassagen