Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
1.
Die von einem Träger öffentlicher Belange sowie
von verschiedenen Privatpersonen vorgebrachten und in der Anlage zur Vorlage
dargestellten Anregungen zum Planentwurf werden, wie ebenfalls in der Anlage
zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch
nicht berücksichtigt. Die daraus folgenden Änderungen werden in die
Planunterlagen eingearbeitet.
zu b) erneuter Entwurfs und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 13.
05.2004 zum Bebauungsplan Nr. 26b für das Gebiet zwischen Badestraße,
Boldixumer Straße und St. Nicolai-Straße, insbesondere für den Bereich um das
EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das medizinischen
Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestr. 4 wird
aufgehoben.
3.
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26b
für das unter Ziffer 2 genannte Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf
der Begründung dazu werden in den vorliegenden geänderten Fassungen gebilligt.
4. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Am 13.05.2004 hat die Stadtvertretung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für dieses Planverfahren gefasst. Zwischenzeitlich sind die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt worden. Ferner hat die öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden.
Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
Es sind von einem Träger öffentlicher Belange sowie von verschiedenen Privatpersonen Anregungen zum Planentwurf vorgebracht worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind. Dabei geht es u. a. um Fragen der Verkehrsführung, der Stellplatzanordnung und der Geschossigkeit bis hin zur Änderung von überbaubaren Grundflächen (GR), Baugrenzen sowie den Hinweisen auf nicht genehmigte bauliche Anlagen.
Diese Anregungen werden berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt wie ebenfalls in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die oben beschriebene Berücksichtigung von Anregungen führt in Teilbereichen des Bebauungsplanes zu Änderungen des Planentwurfes. Da hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden (z. B. Maß der Nutzung/Geschosszahl), sind eine erneute öffentliche Auslegung sowie ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Daher ist eine erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf der Grundlage der geänderten Planunterlagen zu fassen.