Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000111
Aktenzeichen
902-40
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den aufgeführten Änderungen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Gemeinde Nieblum plant die Anschaffung energetischer Straßenbeleuchtung in Höhe von insgesamt 50.000 EUR. Der bisherige Haushaltsansatz ändert sich von 21.500 EUR um weitere 28.500 EUR (Produkt 541003 Straßenbeleuchtung).

 

Die Investition soll zu 100% über das Förderprogramm der Kfw (Energetische Stadtbeleuchtung, Programm 215) fremdfinanziert werden. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre zu aktuell 0,10% Zinsen. Der Kreditrahmen bedarf der kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Die dieser Vorlage beigefügte Nachtrags-Haushaltssatzung ist demnach zur Genehmigung beim Landrat des Kreises Nordfriesland vorzulegen.

 

In Anlehnung an den Krediterlass Ziffer 2.3.1 handelt es sich um eine rentierliche Maßnahme, die sich aus den Energieeinsparungen selber finanziert und zugleich nach Ziffer 2.3.5 durch das Förderprogramm 215 der Kfw finanziert wird.

 

In anbetracht dessen, dass die Darlehensaufnahme für die Gemeinde Nieblum kein finanzwirtschaftliches Risiko darstellt, wird davon ausgegangen, dass die Genehmigung auflagelos erteilt wird.