Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2014.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach Maßgabe des § 96b GO hat die Gemeinde Wrixum eine 1. Nachtragssatzung für 2014 aufzustellen. Erforderlich ist dieses insbesondere aufgrund der nicht veranschlagten Investitionen und der damit einhergehenden Erhöhung des Jahresfehlbetrages von bisher -110.400 EUR auf -169.800 EUR.
Die Investitionen verändern sich von 129.600
EUR um 333.200 EUR auf 462.800 EUR. Es handelt sich hierbei um nachfolgend
aufgeführte Vorhaben:
Im Produkt
111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wird der
Grundstückstauschvertrag „Dörpwundt 4“ gegen „Wrixumer Hof“ zu einem Tauschwert
i.H. v. 290.000 EUR dargestellt. Als weitere Anschaffungsnebenkosten sind
insgesamt 30.000 EUR aufgeführt. Aufgrund des höheren Restwertes des abgängigen
Grundstücks „Dörpwundt 4“ entsteht der Gemeinde Wrixum hierbei ein Verlust aus
Anlagenabgang von 59.400 EUR.
Im Produkt
126010 Gemeindefeuerwehr werden die zusätzlichen Kosten für einen
Löschbrunnen über 13.200 EUR ausgewiesen.
Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln
der Gemeinde. Aus dem Tauschvertrag resultieren keine unmittelbaren
Liquiditätsveränderungen. Die Liquidität verändert sich lt. Finanzplan um
-43.200 EUR. Der aktuelle Liquiditätsstand der Gemeinde beläuft sich zum
17.11.2014 auf rd. 360.000 EUR.