Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße a) Behandlung der eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001498/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

1.      Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen sind Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Somit ergeben sich keine Änderungen an der Planung.

zu b) Satzungsbeschluss

2.      Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig - Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße, bestehende aus dem Übersichtsplan und dem Text, als Satzung.

3.      Die Begründung dazu wird gebilligt.

4.      Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Verein Föhrer Impulse e. V. beabsichtigt, für die Stadt Wyk auf dem Gelände des ehemaligen Tennisplatzes an der Mühlenstraße einen „Park an der Mühle“ anzulegen.

 

Zur Zeit ist das Gelände als öffentliche Grünfläche „Tennisplatz“ im Bebauungsplan Nr. 24 festgesetzt. Um die notwendigen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gestaltung einer Parkanlage zu schaffen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 erforderlich, mit der die Bebauungsplanfestsetzungen entsprechend der künftigen Flächennutzung geändert werden.

 

Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 10.02.2005 sind die Träger öffentlichen Belange beteiligt sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte haben weder Träger öffentlicher Belange noch Privatpersonen Anregungen oder Bedenken vorgetragen, so das keine Änderungen am Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 erforderlich sind.

 

Daher kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.