Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1.
Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das
Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, hier für
die Bereiche „A“ Ecke Gmelinstraße/Badestraße (Flurstück 139, Flur 11 Gemarkung
Wyk) und „B“ Ecke Waldstraße/Osterstraße (Flurstück 169, Flur 11 Gemarkung Wyk)
Zu b)
Festlegung der Planungsziele
- Es
wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung zur Errichtung von gastronomisch genutzten Außenterrassen.
Ausschließlich für diesen Zweck sollen Überschreitungen des bisher
zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und der bisher festgelegten
Baugrenzen zugelassen werden.
- Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
- Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der
Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner
ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Änderungsbereich „A“ betrifft einen bestehenden Hotelbetrieb und der Änderungsbereich „B“ ein Gebäude mit verschiedenen gastronomischen Nutzungen. Zur Verbesserung des Angebotes für die Gäste möchten diese gastronomischen Betriebe Außenterrassen einrichten, um damit den Gästen eine Bewirtung im Freien anbieten zu können. Zugleich sind entsprechende Bauanträge gestellt worden.
Gewerblich genutzte Außenterrassen zählen nach den Regelungen des Baurechtes mit zur überbaubaren Fläche und sind nur innerhalb von überbaubaren Flächen (Baugrenzen) zulässig.
In beiden oben genannten Bereichen führen die geplanten Außenterrassen zu einer Überschreitung des gemäß Bebauungsplan Nr. 11 zulässigen Maßes der Nutzung (GRZ). In einem Bereich werden zusätzlich die Baugrenzen zum öffentlichen Straßenraum hin überschritten.
Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss hat sich in der Sitzung am 06.04.2005 mit der Thematik befasst und empfohlen, im Interesse der Erweiterung des touristischen Angebotes die Möglichkeit zur Errichtung dieser Außenterrassen zu schaffen. Um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeizuführen, ist eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 erforderlich.