Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet Große Straße / Mittelstraße mit dem Teilgebiet Rungholtstraße, hier für den Bereich Ecke Sandwall/Große Straße (Flurstück 375, Flur 2, Gemarkung Wyk, Sandwall 1) a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/001517
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.      Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das Gebiet Große Straße / Mittelstraße mit dem Teilgebiet Rungholtstraße, hier für den Bereich Ecke Sandwall / Große Straße (Flurstück 375, Flur 2, Gemarkung Wyk, Sandwall 1).

Zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Es wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung bzw. Erweiterung einer gastronomisch genutzten Außenterrasse. Ausschließlich für diesen Zweck sollen Überschreitungen des bisher zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und der bisher festgelegten Baugrenzen zugelassen werden.

  2. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.

  3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Änderungsbereich betrifft den bestehenden gastronomischen Betrieb des „Passat-Cafés. Zur Verbesserung des Angebotes für die Gäste möchte dieser gastronomische Betrieb seine Außenterrasse erweitern, um damit den Gästen eine bessere Bewirtung im Freien anbieten zu können. Eine entsprechende Bauvoranfrage ist gestellt worden.

 

Gewerblich genutzte Außenterrassen zählen nach den Regelungen des Baurechtes mit zur überbaubaren Fläche und sind nur innerhalb von überbaubaren Flächen (Baugrenzen) zulässig.

Im oben genannten Bereich führt die geplante Erweiterung der Außenterrassen zu einer Überschreitung des gemäß Bebauungsplan Nr. 17 zulässigen Maßes der Nutzung (GRZ). Ferner werden die Baugrenzen teilweise überschritten.

 

Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss hat sich in der Sitzung am 11.05.2005 mit der Thematik befasst und empfohlen, im Interesse der Erweiterung des touristischen Angebotes die Möglichkeit zur Errichtung dieser erweiterten Außenterrasse zu schaffen. Um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeizuführen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich.