Betreff
Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich der Stadt Wyk auf Föhr vom Hafen bis zum Greveling-Deich (insbesondere der Teilabschnitte 46d-46g) hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001366/4
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

 

Beschlussempfehlung:

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.      Die Bürgerinnen und Bürger und die berührten Träger öffentlicher Belange sind erneut beteiligt worden. Die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen wie ebenfalls in der Anlage zur Vorlage dargestellt. Es ergeben sich daraus keine neuen Gesichtspunkte für den künftigen Bebauungsplan.


zu b)  Satzungsbeschluss

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr bezogen auf die Teilabschnittspläne 46d (Höhe Aufstiegsbauwerk beim Nordseekurpark) und 46g (Höhe Einmündung Parkstraße in den Stockmannsweg) sowie den Text für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes entlang des Strandes vom Hafen bis zum Greveling - Deich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Für die weiteren Inhalte des Bebauungsplanes und die anderen räumlichen Teilbereiche wird der Satzungsbeschluss vom 13.05.2004 bestätigt und wiederholt. Damit wird der Satzungsbeschluss für den gesamten Strandbereich der Stadt Wyk auf Föhr vom Hafen bis zum Greveling - Deich erneut gefasst.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der erste Satzungsbeschluss zu diesem Bauleitplanverfahren ist bereits am 13.05.2004 erfolgt.

 

Nachdem zwischenzeitlich in Zusammenhang mit den am Südstrand befindlichen Surf- und Segelschulen geänderte Nutzungsvorstellungen entwickelt worden waren, ist der Entwurf geändert worden. Die Änderungen betreffen die Teilabschnittspläne 46d (Höhe Aufstiegsbauwerk beim Nordseekurpark) und 46g (Höhe Einmündung Parkstraße in den Stockmannsweg) sowie den Text des Bebauungsplanes für den gesamten Geltungsbereich entlang des Strandes vom Hafen bis zum Greveling - Deich.

 

Dabei ging es u. a. um die Ausweitung der zulässigen Nutzungsarten (z. B. Surf- und Segelschule statt Surfschule, gastronomischen Nutzung statt Kiosk), die flächenmäßige Vergrößerung und teilweise Verlagerung der Sondergebietsflächen sowie um die Vergrößerung und weiträumigere Festlegung von überbaubaren Flächen. Ferner wurden die gestalterischen Vorgaben hinsichtlich des Erscheinungsbildes baulicher Anlagen geändert bzw. teilweise aufgehoben.

 

Nach der Aufhebung des Satzungsbeschlusses für die oben genannten Teilbereiche und Inhalte und dem erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 10.02.2005 sind die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erneut durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind sowohl von drei Trägern öffentlicher Belange sowie von einem privaten Träger Anregungen und Hinweise vorgetragen worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind. Aus der Behandlung der Anregungen und Hinweise ergeben sich keine Gesichtspunkte, die weitere Änderungen am Planentwurf erforderlich machen, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.