Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Vorlage
Stadt/001519
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Nach In-Kraft-Treten des Gefahrhundegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 28.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 51) am 01.05.2005 bedarf die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Wyk auf Föhr der redaktionellen Anpassung, weil u.a. auf die nicht mehr anzuwendende Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) Bezug genommen wird.

Insbesondere für die Haltung gefährlicher Hunde gelten nach dem neuen Gefahrhundegesetz ab dem 01.05.2005 strengere Vorschriften, so dass eine besonders hohe Besteuerung sogenannter Kampfhunde jetzt nicht mehr sachgerecht erscheint. Zudem hat sich die ab dem Jahre 2001 in der Wyker Hundesteuersatzung eingeführte erhöhte Kampfhundesteuer als schwierig in der Umsetzung erwiesen. Zur Zeit sind in Wyk auf Föhr keine Kampfhunde angemeldet.

Mit dem Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird deshalb vorgeschlagen, auf eine gesonderte Kampfhundesteuer künftig zu verzichten. Bei dieser Gelegenheit sind die im Zusammenhang mit der Euro-Einführung entstandenen „sehr krummen“ Abgabensätze angemessen gerundet worden.

Anlagen:

Entwurf 2. Nachtragssatzung