Betreff
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/002052/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 10.12.2014 wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Am 09.12.2014 hat sich der Finanzausschuss der Stadt Wyk auf Föhr mit dem Entwurf (Stand: 07.11.2014) der neuen Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Wyk auf Föhr befasst. Dabei wurde insbesondere das Für und Wider der vorgeschlagenen Wiedereinführung einer Grundgebühr ausgiebig beraten und diskutiert.

In der Verwaltungsvorlage war vorgesehen, künftig einen Teil der sogenannten Fixkosten der Abwasserbeseitigung (jährlich mehr als 884 T€) über eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr und nur noch den restlichen Teil sowie die variablen Kosten über eine Verbrauchsgebühr als Zusatzgebühr von den Nutzern der Abwasseranlage zu erheben. Dies hätte zur Folge, dass vor allen Dingen die nach dem bisherigen Gebührenmaßstab bevorteilten Kleinverbraucher zumindest in einem angemesseneren Umfang an den Vorhaltekosten und fest stehenden Fixkosten der Abwasseranlage beteiligt würden. Für einzelne Kleinstverbraucher könnte dies allerdings zu einer deutlich höheren Gebührenbelastung führen, während Großverbraucher entsprechend entlastet würden.

Die Mitglieder des Finanzausschusses stehen dem neuen Satzungsentwurf deshalb skeptisch gegenüber. So hält man beispielsweise den Kostenanteil, der über Grundgebühren finanziert werden soll, mit den im Verwaltungsvorschlag vorgesehenen 600 T€ immer noch für zu hoch und wünscht sich Vergleichsberechnungen mit niedrigeren Kostenanteilen. Die unmittelbar in der Sitzung errechneten Vergleichszahlen (so würde zum Beispiel bei einer jährlichen Grundgebühr für den Standardanschluss [Q3=4; Qn 2,5] statt der genannten 240,00 € und einer Verbrauchsgebühr von 1,28 €/m³ eine Grundgebühr von 48,00 € mit einer Verbrauchsgebühr von 2,50 €/m³ erforderlich, um rund 125 T€ allein über Grundgebühren zu finanzieren) führen im Ergebnis derzeit noch nicht zu einer Zustimmung für die Wiedereinführung der Grundgebühren in der Abwasserbeseitigung.

Man kommt überein, sich zunächst in den einzelnen Fraktionen mit dem Thema näher befassen zu wollen und möchte auch die betroffenen Nutzer der Abwasseranlage rechtzeitig darüber informiert wissen, dass eine mögliche Wiedereinführung von Grundgebühren in der Abwasserbeseitigung sicherlich sinnvoll sei.

Die Verwaltung wurde insoweit beauftragt, den vorliegenden Satzungsentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass es zunächst bei einer unveränderten, reinen Verbrauchsgebühr in der Abwasserbeseitigung in Höhe von 2,80 €/m³ bleibt. Dieser 2. Ergänzungsvorlage ist ein entsprechender Satzungsentwurf mit Darstellung der jeweiligen Änderungen beigefügt.

Anlagen:

Satzungsentwurf (vom 10.12.2014)