Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 der Gemeinde Midlum
Vorlage
Mid/000080
Art
Beschlussvorlage Midlum

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2015:

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -6.900 EUR (Vj. -28.600 EUR) ab.

 

Das im Haushaltsplan ausgewiesen Vorjahresergebnis 2013 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2015 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September / Oktober 2014 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet. Zum 01.01.2015 wird der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert. Der Finanzausgleich soll zukünftig auf den kommunalen Aufgaben basieren.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2014

2015

2016

2017

2018

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.052 Mio. EUR

1.126 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

105 Mio. EUR

108 Mio. EUR

+3

+4

+3

Familienlastenausgleich

100 Mio. EUR

104,2 Mio. EUR

+3

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.220,6 Mio. EUR

1.532,1 Mio. EUR

0

+4

+5

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 20.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 21.700 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2015

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+14.400

IST Steueraufkommen lt. Steuerveranlagung 2015

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+30.900

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2015 (siehe auch vorstehende Tabelle)

41110000 Schlüsselzuweisungen

+24.700

FAG Reform 2015; Als Haupteinflussfaktor ist die für den FAG maßgebende Bevölkerungsanzahl (von 375 auf 409 EW) zu benennen.

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

-10.000

Anstieg der Zuweisungen für Kindergarten

53721000 Kreisumlage

-16.100

Anstieg der Finanzkraft der Gemeinde um rd. 44 TEUR. Geplante Kreisumlagenerhöhung von 37% auf 38%.

53722000 Amtsumlage

-28.800

Anstieg der Finanzkraft der Gemeinde um rd. 44 TEUR. Erhöhter Finanzbedarf des Amtes für den Schulbereich.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Investitionen sind für 2015 nicht vorgesehen.

 

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 12.01.2015 auf rd. 217.500 EUR.

 

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. +3.600 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2015 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.