Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2015 der Gemeinde Borgsum
Vorlage
Borg/000073
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2015:

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.600 EUR (Vj. -36.000 EUR) ab.

 

Das im Haushaltsplan ausgewiesene Vorjahresergebnis 2013 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2015 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September / Oktober 2014 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet. Zum 01.01.2015 wird der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert. Der Finanzausgleich soll zukünftig auf den kommunalen Aufgaben basieren.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2014

2015

2016

2017

2018

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.052 Mio. EUR

1.126 Mio. EUR

+5

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

105 Mio. EUR

108 Mio. EUR

+3

+4

+3

Familienlastenausgleich

100 Mio. EUR

104,2 Mio. EUR

+3

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.220,6 Mio. EUR

1.532,1 Mio. EUR

0

+4

+5

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 66.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht vollständig aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 34.400 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2015

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+8.500

Steueraufkommen lt. Veranlagung 2015

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+17.900

Lt. Haushaltserlass zum FAG 2015

41110000 Schlüsselzuweisungen

+10.500

FAG-Reform 2015

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+14.100

Wesentliche Plan-Ansatzänderung im Produkt 541003 (Straßenbeleuchtung) mit 10.500 EUR. Weiter Änderungen in den Produkten 541001 u. 555002.

52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.

-12.100

Wesentliche Plan-Ansatzänderung im Produkt 538120 (eigene Pumpwerke) mit 11.600 EUR

53120000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (GV)

+24.000

Ausweisänderung Kindergartenbetreuungskosten nunmehr unter 53180000

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

-24.000

Ausweisänderung Kindergartenbetreuungskosten vorher unter 53120000

53721000 Kreisumlage

+12.300

Kreisumlagenerhöhung von 37% auf 38%

53722000 Amtsumlage

-17.600

FAG-Reform 2015; Erhöhter Kapitalbedarf für die Schulen; Anstieg der Finanzkraft um rd. 9.000 EUR im Vorjahresvergleich; Umlagenerhöhung  auf 47,42% (Vj. 44,24%)

54980000 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten

+15.700

Wesentliche Plan-Ansatzänderung im Produkt 538110 (Abwasserbeseitigung); Zuführung zum Sonderposten aufgrund Einnahmeüberdeckung

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit insgesamt 2.500 EUR ausgewiesen.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr werden die im Jahr 2014 mit 170.000 EUR geplanten Haushaltsmittel für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Gemeinde Borgsum per Haushaltsübertragung in 2015 zur Verfügung gestellt. Die Kosten des MLF belaufen sich voraussichtlich auf ca. 124.000 EUR.

 

Anmerkung aus der Planung 2014: Per öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 1992 hatte die Gemeinde Witsum die Aufgabe des Brandschutzes an die Gemeinde Borgsum übertragen. Der von der Gemeinde Witsum zu tragende Anteil für den Erwerb des Fahrzeugs beträgt, auf Grundlage der durchschnittlichen Finanzkraft, 12,65% (lt. Plan 2014).

 

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 22.01.2015 auf rd. 627.500 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. 67.900 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2015 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant worden.