Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeversammlung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2015:
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 37.800 EUR (Vj. 28.500 EUR) ab.
Hinweis zum Jahresergebnis 2013:
Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2015 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September / Oktober 2014 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet. Zum 01.01.2015 wird der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert. Der Finanzausgleich soll zukünftig auf den kommunalen Aufgaben basieren.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.052 Mio. EUR |
1.126 Mio. EUR |
+5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
105 Mio. EUR |
108 Mio. EUR |
+3 |
+4 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
100 Mio. EUR |
104,2 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.220,6 Mio. EUR |
1.532,1 Mio. EUR |
0 |
+4 |
+5 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 4.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen vollständig aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 9.300 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
Sachkonto |
2015 (in EUR) |
Anmerkung |
40210000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+4.700 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2015 (siehe vorstehende Tabelle) |
40340000 Zweitwohnungssteuer |
+3.500 |
|
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+1.700 |
Ergibt
sich aus dem Finanzausgleich 2015 (siehe vorstehende Tabelle) |
43612000 Fremdenverkehrsabgabe / Tourismusabgabe |
+4.200 |
|
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+700 |
|
52910000 Aufwendungen für besondere Dienstleistungen |
-500 |
|
53410000 Gewerbesteuerumlage |
+900 |
Finanzausgliech |
537210000 Kreisumlage |
-2.100 |
Erhöhung der Kreisumlage von
37% auf 38% |
53722000 Amtsumlage |
-4.000 |
Höhere Finanzkraft als im
Vorjahr |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 4.800 EUR ausgewiesen.
Im Produkt 111010 (Gebäude- und Liegenschaftsmanagement) war für das Haushaltsjahr 2014 eine Aufforstungsmaßnahme mit 7.000 EUR geplant. Da diese Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde, werden die Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2015 übertragen.
Im Produkt 126010 (Gemeindefeuerwehr) werden 300 EUR für kleine Investitionen eingeplant.
Im Produkt 541001 ( Straßen, Wege und Plätze) sind 3.000 EUR für die Zuwegung des Baugebietes vorgesehen.
Für den Fremdenverkehr (Produkt 575003) sind Mittel i.H.v. 1.500 EUR für kleine Anschaffungen eingeplant.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 09.03.2015 auf rd. 181.500 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. +37.200 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2015 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant. Gleichwohl ist grds. zu empfehlen die Realsteuerhebesätze an den Nivellierungssätzen des Landes im Rahmen des Finanzausgleiches anzupassen, um keine finanziellen Nachteile bei den Schlüsselzuweisungen hinnehmen zu müssen.