Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Vertrag über die Aufteilung der von den als
Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für
die Mitnutzung des Strandes darüber hinaus bis zur Vorlage einer hinreichenden
Rechtssicherheit über die Verwaltungsstruktur für die touristischen Aufgaben
auf der Insel Föhr aufzuheben. Eine hinreichende Rechtssicherheit liegt
spätestens vor, sobald die Kommunalaufsichtsbehörde die Errichtung und die
Satzungen der beabsichtigten Verwaltungsträger oder die beabsichtigte
Beteiligung der kommunalen Körperschaften an privatrechtlichen Vereinigungen
bestandskräftig genehmigt hat.
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Grundlage des Informationspapiers vom
04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die
Kur- und Erholungsorte darauf verständigt, dass seitens der Erholungsorte auf
Grund der neuen touristischen Strukturen eine Finanzierungsbeteiligung zur
Strandbewirtschaftung erfolgt.
Zur Umsetzung wurde ein Vertrag geschlossen,
der mit dem 01.01.2015 in Kraft treten sollte.
Der bisherige Dienstleistungsvertrag sollte
durch die Abspaltung von der Föhr Tourismus GmbH an die städtische
Betriebs-GmbH übergehen, daher sollte der bisherige Dienstleistungsvertrag
zwischen dem städtischen Liegenschaftsbetrieb und der städtischen Betriebs-GmbH
abgewickelt werden.
Herr Tepfer hat am 17.12.2014 über die aktuelle
Sachlage informiert und erläutert warum die Abwicklung nicht zum 31.12.2014
erfolgen kann. Die Gesellschafter der Föhr Tourismus GmbH waren sich einig,
dass die Verträge um weitere 2 Monate bis zum 28. Februar 2015 verlängert
werden sollen.
Der Bürgermeister hat im Wege der
Eilentscheidung den Vertrag über die Finanzierungsbeteiligung zur
Strandbewirtschaftung bis zum 28.02.2015 aufgehoben.
Nachdem die Kommunalaufsicht auf Grund der
gestellten Anzeige nach § 108 GO eine Fristverlängerung für die Entscheidung
bis zum 31.05.2015 bezüglich der Wyk auf Föhr Touristik GmbH angezeigt hat, ist
der Termin 28. Februar 2015 nicht mehr einzuhalten. Die GmbH Gründung ist Teil
einer Neuordnung der touristischen Aufgaben auf der Insel Föhr, die mit dem
Innenministerium in einem Gespräch am 10.02.2015 bezüglich der Genehmigung der
Zweckverbandssatzung für den Tourismusverband Föhr erläutert worden ist.
Sobald alle aufgeworfenen Fragen zur
gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung beantragt und die geäußerten Bedenken
ausgeräumt sind, wird die Aufsichtsbehörde über die notwendigen Genehmigungen
entscheiden können.