Betreff
Vertrag über die Aufteilung der von den als Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für die Nutzung des Strandes
Vorlage
Süd/000059/1
Art
Beschlussvorlage Süderende
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, den Vertrag über die Aufteilung der von den als Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für die Mitnutzung des Strandes um zwei Monate bis zum 28.02.2015 auszusetzen, zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Vertrag über die Aufteilung der von den als Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für die Mitnutzung des Strandes darüber hinaus bis zur Vorlage einer hinreichenden Rechtssicherheit über die Verwaltungsstruktur für die touristischen Aufgaben auf der Insel Föhr aufzuheben. Eine hinreichende Rechtssicherheit liegt spätestens vor, sobald die Kommunalaufsichtsbehörde die Errichtung und die Satzungen der beabsichtigten Verwaltungsträger oder die beabsichtigte Beteiligung der kommunalen Körperschaften an privatrechtlichen Vereinigungen bestandskräftig genehmigt hat.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die Kur- und Erholungsorte darauf verständigt, dass seitens der Erholungsorte auf Grund der neuen touristischen Strukturen eine Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung erfolgt.

Zur Umsetzung wurde ein Vertrag geschlossen, der mit dem 01.01.2015 in Kraft treten sollte.

Der bisherige Dienstleistungsvertrag sollte durch die Abspaltung von der Föhr Tourismus GmbH an die städtische Betriebs-GmbH übergehen, daher sollte der bisherige Dienstleistungsvertrag zwischen dem städtischen Liegenschaftsbetrieb und der städtischen Betriebs-GmbH abgewickelt werden.

Herr Tepfer hat am 17.12.2014 über die aktuelle Sachlage informiert und erläutert warum die Abwicklung nicht zum 31.12.2014 erfolgen kann. Die Gesellschafter der Föhr Tourismus GmbH waren sich einig, dass die Verträge um weitere 2 Monate bis zum 28. Februar 2015 verlängert werden sollen.

 

Der Bürgermeister hat im Wege der Eilentscheidung den Vertrag über die Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung bis zum 28.02.2015 aufgehoben.

 

Nachdem die Kommunalaufsicht auf Grund der gestellten Anzeige nach § 108 GO eine Fristverlängerung für die Entscheidung bis zum 31.05.2015 bezüglich der Wyk auf Föhr Touristik GmbH angezeigt hat, ist der Termin 28. Februar 2015 nicht mehr einzuhalten. Die GmbH Gründung ist Teil einer Neuordnung der touristischen Aufgaben auf der Insel Föhr, die mit dem Innenministerium in einem Gespräch am 10.02.2015 bezüglich der Genehmigung der Zweckverbandssatzung für den Tourismusverband Föhr erläutert worden ist.

 

Sobald alle aufgeworfenen Fragen zur gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung beantragt und die geäußerten Bedenken ausgeräumt sind, wird die Aufsichtsbehörde über die notwendigen Genehmigungen entscheiden können.