Betreff
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Vorlage
Amt/000224
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Amtsausschuss beschließen,

 

-       den Stellenplan des Amtes im Bereich der Ordnungsverwaltung um eine Stelle zu erweitern,

-       die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Stellenausschreibung zu tätigen,

-       die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung eines Dienstfahrzeuges zu ermitteln und in den Haushalt 2016 einzuplanen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs fällt gemäß § 35 ff des Ordnungswidrigkeitengesetzes in die Zuständigkeit des Kreises Nordfriesland. Sofern die Überwachungstätigkeit durch Mitarbeiter der Kommunen wahrgenommen wird, sind diese Mitarbeiter im Rahmen des Direktionsrechts dem Kreis Nordfriesland unterstellt. Sie sind also wie Mitarbeiter des Kreises zu betrachten. Die Verfolgung und Ahndung der angezeigten Ordnungswidrigkeiten wird durch Mitarbeiter der Bußgeldstelle des Kreises Nordfriesland wahrgenommen. Dem Kreis Nordfriesland fließen auch die Verwarn- und Bußgelder zu. Die Stadt Wyk auf Föhr und die Gemeinde Norddorf auf Amrum, gemeindeübergreifend tätig auch in Nebel, haben jeweils einen Mitarbeiter nach dem Direktionsrecht an den Kreis Nordfriesland vertraglich abgetreten.

 

Diese Konstruktion wurde gewählt, um die Lücke zu schließen, die die Polizei hinterlassen hat, als diese sich vor Jahren aus der Überwachung des kommunalen Parkraums zurückgezogen hat. Größere Kommunen wie Husum oder Westerland haben eigene Zuständigkeiten erhalten. Für eine Ahndung von Parkverstößen fehlen den kleinen Kommunen sowohl die Ressourcen als auch die Zuständigkeiten, obwohl gerade in den Fremdenverkehrsgemeinden der Handlungsdruck stetig gewachsen ist. Aus diesem Grunde hat der Kreis Nordfriesland in der beschriebenen Weise diese Aufgabe übernommen.

 

Bis zum Jahresende 2012 wurde im Bereich der Insel Föhr die Überwachung des ruhenden Verkehrs ebenfalls durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde wahrgenommen. Die geschlossenen Verträge sind ausgelaufen. Durch stetig steigende Arbeitsanforderungen, zusätzlich übernommene Aufgabengebiete und nicht zuletzt durch den immensen Aufwand bei der Aufnahme und Betreuung der Asylsuchenden und Flüchtlinge können die Aufgaben der Überwachung des ruhenden Verkehrs mit dem vorhandenen Personal in der Ordnungsbehörde nicht mehr und die allgemeinen Tätigkeiten des regulären Außendienstes nur noch stark eingeschränkt ausgeführt werden. Bei einer gesteigerten Erwartungshaltung ist bei einigen Gemeinden eine gewisse Unzufriedenheit mit der Arbeitsweise der Ordnungsbehörde feststellbar.

 

Zur Sicherung geordneter Arbeitsabläufe ist es daher notwendig, die Personalstärke der Ordnungsbehörde um einen Mitarbeiter aufzustocken und einen entsprechenden Vertrag nach dem Direktionsrecht mit dem Kreis Nordfriesland abzuschließen. Weiterhin sollte die Ordnungsbehörde mittelfristig zur Gewährleistung der Mobilität mit einem Dienstfahrzeug ausgestattet werden.