hier: a) Entscheidung zu einer Variante
b) Vorgaben zur Vorgehensweise
Beschlussempfehlung:
1. Die
Variante 1 „Neubau“ wird aus Kostengründen abgelehnt.
2. Es wird
die Grundsanierung der Schule empfohlen. Einen Entscheidung zu einer der
vorgestellten Varianten der
Grundsanierung wird angesichts der Kostenhöhen nicht getroffen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt eine wirtschaftlich günstigere Lösung zu erarbeiten
und
Finanzierungsmöglichkeiten der
Sanierungsvarianten aufzuzeigen.
4. Sollten
die Brandschutzmaßnahmen in 2015 durchzuführen sein, werden die
erforderlichen
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Sachdarstellung zweier Varianten mit Begründung:
Sachstand
In der Sitzung des Haupt
und Finanzausschusses am 12.11.2014 konnte keine Entscheidung über die
Sanierung der Schule oder die Variante „Abbruch und Neubau“ getroffen werden,
weil noch Kostenpositionen als nicht ausreichend geklärt angesehen worden
waren.
Damals war
gegenübergestellt worden:
Kosten Neubau
Variante 1
Bruttogesamtfläche
7695 m²
Kostenschätzung Schulneubau
brutto : 28.517.670 €
Der Neubau nach
neuestem technischem und schulpädagogischen Stand war im Oktober 2014 unter
Einbeziehung der Flächenerfordernisse von zwei Grundschulen geplant worden, so
dass sich eine vergrößerte Gesamtfläche von 8570 m² und eine Kostengröße von
25.712.440 € ergaben.
Diese Kosten berücksichtigten
nicht die folgenden zusätzlichen Positionen:
1. spätere Abbruchkosten des Altgebäudes; 1.500.000,-- €
2. Darlehensdienste für das Altgebäude; 690.000,-- €
3. Grunderwerbskosten für den
Standort 2 des neuen Gebäudes;
nach den Aussagen des
Gutachterausschusses liegen die
Bodenwerte für erschlossenes Wohnbauland in diesem
Bereich der Stadt bei 250
€ je m². 1.718.750,--
€
4. Brandschutznachbesserungen beim Altbau, wenn die Schule bis
zur Fertigstellung des Neubaus
weiterbetrieben wird;
435.000,-- €
5. Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen bei Altbau
die abzuschreiben sind (ohne
die beiden neueren Anbauten); 2.500.000,-- €
6. Zusätzliche
Erschließungskosten 300.000,-- €
oder
Gegebenenfalls Kosten für ein Containerdorf, wenn die Schule
sogleich abgebrochen und am bisherigen Standort 1 neu gebaut wird;
dafür entfallen dann die Kosten für Grunderwerb (Ziffer 3) und
Brandschutz beim Altbau (Ziffer 4).
900.000,-- €
Im Interesse einer
besseren Vergleichbarkeit der Varianten ist die neue Berechnung des Neubaus mit
der Fläche des bestehenden Gebäudes von 7695 m² gerechnet worden, d. h. ohne
Einbeziehung zweier Grundschulen. Zugleich sind die oben genannten Positionen
der Ziffern 1 – 4 und 6 einbezogen worden, so dass sich dann der oben genannte
Wert von 28.517.670 ergibt.
Es bleibt noch auf
die Fremdmittel von insgesamt 3.700.000 hinzuweisen, die in das bestehende
Gebäude investiert worden sind (Ziffer 6 + 1.2 Mio für die beiden neueren
Anbauten).
Kosten Grundsanierung Variante 2:
Grundsanierung des
vorhandenen Gebäudes einschl.
Aufstockung gem. Vortrag der Architekten Steinwender im Schul-, Haupt-, und Finanzausschuss vom 24.09.2014
Nach den zukünftige Schülerzahlen, z.B. 2021/22, besteht die Möglichkeit, zusätzlich
eine Grundschule mit mindestens 200 Schülern (zweizügig, 8 x 25 Schüler) in das
Gebäude zu integrieren. Dazu wäre im Rahmen der Sanierung zugleich eine gewisse
Erweiterung notwendig (Aufstockung).
Diese Kostenermittlung ist zeitlich vor der Fahrt nach Sylt erstellt
worden und geht u. a. von einer geringeren Sanierungsqualität z. B.
hinsichtlich des Schallschutzes aus. D. h. Die Wände bleiben überwiegend
stehen, werden zwar hinsichtlich des Brandschutzes und des Schallschutzes
ertüchtigt, erreichen jedoch nicht den Schallschutzstandard nach DIN. Für ein
in diesem Sinne saniertes und erweitertes Schulgebäude ergeben sich
nachfolgende Kosten:
Bruttogesamtfläche
7463 m²
Kostenschätzung Sanierung Bestand, Aufstockung brutto : 13.601.757
€
Bei dieser Variante
entfallen alle oben genannten zusätzlichen Kosten-
positionen mit
Ausnahme der Ziffer 4. Die Brandschutznachbesserungen
werden im Rahmen der
Sanierung dann schrittweise mit umgesetzt.
In dieser
Kostengegenüberstellung fehlten Aufwendungen für Teilabbruch, gegebenenfalls
Containeraufstellung.
Nach diesem
Sachstand haben sich neue Gesichtspunkte ergeben, wonach von niedrigeren
Schülerzahlen auszugehen ist und einer Beibehaltung anderer Schulstandorte.
Daher sind
seitens der Architekten weitere Grundsanierungsvarianten entwickelt worden. Eine
Variante geht von der bisherigen Fachklassenanordnung aus, „Fachräume Bestand“.
In einer weiteren Variante „Marktplatz“ sind
zusätzlich qualitative Verbesserungen durch Öffnung des Daches im Bereich der
Fachklassen vorgeschlagen worden. Für
diese Varianten ohne Erweiterung sind dann eine Kostenermittlung sowie eine
Gegenüberstellung zu den früheren Varianten beauftragt worden:
Kosten Grundsanierung Variante 3.1 „Fachräume Bestand“
Das Architekturbüro
hat für eine Variante mit Beibehaltung der bisherigen Schulformen unter Wegfall
der Erweiterung, d. h. ohne Aufstockung die Kosten ermittelt. Da bei der Sylter
Schule insbesondere der ungenügende Schallschutz bemängelt worden war, wird nun
von einer Entkernung des Gebäudes und neuen Wänden mit einem qualitativ
höherwertigen Brandschutz und Schallschutzstandard (gemäß DIN) ausgegangen. Das
führt im Ergebnis dazu, dass ein flächenmäßig kleineres aber qualitativ
höherwertiges Gebäude im Vergleich zur Variante 2 nahezu die Kostengröße der
Variante 2 erreicht.
Ferner ist zu
berücksichtigen, dass die beiden neueren Anbauten nicht in die Sanierung
eingerechnet werden, so dass sich gegenüber dem heutigen Bestand und der
Neubauvariante 1 eine kleinere Fläche von 6955 m² ergibt.
Bruttogesamtfläche
6955 m²
Kostenschätzung Sanierung Bestand brutto : 13.443.341,00 €
Kosten Grundsanierung Variante 3.2 „Marktplatz“
Das Architekturbüro
hat für eine Variante mit Beibehaltung der bisherigen Schulformen unter Wegfall
der Erweiterung, d. h. ohne Aufstockung, aber mit Verbesserung der Belichtungs-
und Aufenthaltsqualität in dem Gebäude nachfolgende Kosten ermittelt:
Bruttogesamtfläche 6955 qm
Kostenschätzung Sanierung Bestand brutto : 14.581.195,00 €
Sanierung Sporthalle
brutto : 2.794.085,00 €
Neben den oben
beschriebenen Varianten bezogen auf das Schulgebäude ist eine Kostenermittlung
für die Sanierung der Sporthalle gewünscht worden.
Vorgehensweise
Bei Neubau
Variante 1
Für einen Neubau ist
von einer Bauzeit von ca. 2 – 2,5 Jahren auszugehen. Ein Baubeginn in diesem
Jahr ist nicht erreichbar. Notwendige Haushaltsmittel für die notwendigen
Schritte sind bereitzustellen.
Bei
Grundsanierung Variante 2 oder 3.1 / 3.2
Eine grundsätzliche
Entscheidung der Politik bis Ende des ersten Quartals eines Jahres ist notwendig,
um einen Maßnahmenbeginn in diesem Jahr zu gewährleisten. Es wird von einer
geschätzten Bauzeit von ca. 3,5 Jahren ausgegangen bei laufendem Schulbetrieb.
Nach den
geschilderten Sachverhalten und Abläufen sind für das weitere Vorgehen neue
Entscheidungen zu treffen auch im Hinblick auf die notwendige Mittelfreigabe
zur Gewährleistung des Schulbetriebes von 2015 bis 2019 im vorhandenen Gebäude.
In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2015 sind vom Architekturbüro
die
unterschiedlichen Vorgehensweisen zur Sanierung des Gebäudes bzw. zu Abbruch
und Neubau vorgestellt und von der Kostenseite her bewertet worden. Nach
eingehender Beratung der verschiedenen Lösungswege hat die Ausschussmehrheit von
der Beschlussempfehlung der Vorlage 209/3 Abstand genommen, weil sie die
Finanzierung der Varianten für problematisch hält. Es wurde die folgende
Vorgehensweise empfohlen:
1. Die Variante 1
„Neubau“ wird aus Kostengründen abgelehnt.
2. Es wird die Grundsanierung
der Schule empfohlen. Einen Entscheidung zu einer der
vorgestellten Varianten der
Grundsanierung wird angesichts der Kostenhöhen nicht getroffen.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt eine wirtschaftlich günstigere Lösung zu erarbeiten und
Finanzierungsmöglichkeiten der
Sanierungsvarianten aufzuzeigen.
Angesichts der
geforderten Klärung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten der
Sanierungsvarianten wird eine Beschlussfassung dazu erst im Juni diesen Jahres
möglich sein. Von einem Baubeginn in diesem Jahr wird nicht mehr ausgegangen.
Es ist zu prüfen, ob
die Brandschutzmaßnahmen in diesem Jahr erfolgen müssen. Entsprechende
Haushaltsmittel sind dann bereitzustellen.