Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Wyk auf Föhr
für das Gebiet beiderseits des Stine-Andresen-Weges und der Flurstaße sowie zwischen Rebbelstieg und Boldixumer Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001975/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Satzungsbeschluss

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

 

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung Schleswig Holstein (LBO) beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr beiderseits des Stine-Andresen-Weges und der Flurstraße sowie zwischen Rebbelstieg und Boldixumer Straße, bestehend aus dem Text, als Satzung.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss der Bebauungsplanänderung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:    , davon anwesend:   

 

Ja-Stimmen:    ;  Nein-Stimmen:    ;  Stimmenthaltungen:  

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangen Stellungnahmen

 

Der Bebauungsplan Nr. 4 ist neu aufgestellt worden und in Kraft getreten am 14. 04.1992.

 

Im Zeitablauf ist bei Einzelfällen deutlich geworden, dass im Falle von Nutzungsänderungen und Umbauten genehmigter Gebäude heute genehmigungsrechtliche Probleme entstehen können, wenn ein solches Gebäude z. B. die Ausnutzungsvorgaben des Bebauungsplanes überschreitet.

 

Um keine nicht beabsichtigten Härten für die Eigentümer solcher Gebäude entstehen zu lassen, sollte eine Festsetzungen in den Text des Bebauungsplanes aufgenommen werden, wonach

bei Umbau und Nutzungsänderungen von genehmigten Gebäuden ausnahmsweise eine Überschreitung des im Bebauungsplan festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung zulässig wird, wenn der genehmigte bauliche Bestand dieses Maß bereits überschreitet und im Rahmen des beantragten Umbaus und der beantragten Nutzungsänderung der bauliche Bestand vom Maß der Nutzung her nicht weiter vergrößert wird.

 

Nach dem entsprechenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 06.03.2014 sind die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Ferner hat im Verlauf des Monats Juni 2014 die öffentliche Auslegung stattgefunden.

 

Es sind Stellungnahmen eingegangen sowohl von Behörden sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange als auch von einer Privatperson, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind. Die Auswertung ergab, dass sich aus den Stellungnahmen keine Änderungen an der Planung ergeben. Auch sind keine zwingenden städtebaulichen Gründe erkennbar, die Eingabe der Privatperson zu berücksichtigen. Die entsprechenden Stellungnahmen sind ebenfalls in der Anlage als „Auswertung der Stellungnahmen“ dargestellt.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

Da sich aus der Abwägung keine Gesichtspunkte ergeben, die zu einer Änderung der Planung führen, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.