hier: weitere Vorgehensweise
Beschlussempfehlung:
Die Stadtvertretung beschließt
1 a) Das Vergabeverfahren für den 1. Bauabschnitt
ist abgeschlossen.
1 b) Jetzt noch im 1. Bauabschnitt zu vergebende Grundstücke werden an Bewerber
vergeben, die sich im Rahmen des ersten Auswahlverfahrens beworben haben.
2) Bei Punktgleichheit der Bewerber für ein
Erbpacht-Grundstück entscheidet das Los, welcher Bewerber das Grundstück
erhält.
3 a) Das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt
wird zum jetzigen Zeitpunkt neu eröffnet.
3 b) Das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt wird zu einem späteren
Zeitpunkt neu eröffnet.
3 c) Hierzu ist ein neues Bewerbungsverfahren zu einzuleiten.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Erbpacht-Grundstücke im 1. Bauabschnitt des
Bebauungsplans Nr. 51 sind annähernd alle vergeben. Es stellt sich nunmehr die
Frage, wie weiter verfahren werden
solle.
Der Ältestenrat hat sich in seiner letzten Sitzung
mit der Angelegenheit befasst und verschiedene Fragestellungen aufgegriffen.
1. Zunächst stelle sich die Frage, ob das
Vergabeverfahren als abgeschlossen angesehen werden könne und was mit
Erbpacht-Grundstücken geschehen soll, die jetzt noch zurückgegeben werden. Hier
bietet es sich an, diese Grundstücke noch an Bewerber zu vergeben, die sich im
ersten Vergabeverfahren beworben haben.
2. Weiterhin ist zu entscheiden, welche
Verfahrensweise bei Punktgleichheit der Bewerber für die Vergabe der
Erbpacht-Grundstücke angewandt werden soll. Hier erscheint das Losverfahren am
besten geeignet.
3. Des weiteren ist zu entscheiden, ob das
Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt bereits jetzt neu eröffnet werden
solle oder zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass der Bau- und Planungsausschuss sich nochmals mit der Art der
Bebauung befassen sollte. Gegebenenfalls sollte der Focus auf eine verstärkte
Bebauung mit Doppelhäusern und/oder Reihenhäusern gerichtet werden.