Betreff
Grundstücksvergaben B-Plan 51
hier: weitere Vorgehensweise
Vorlage
Stadt/002111
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1 a) Das Vergabeverfahren für den 1. Bauabschnitt ist abgeschlossen.
1 b) Jetzt noch im 1. Bauabschnitt zu vergebende Grundstücke werden an Bewerber vergeben, die sich im Rahmen des ersten Auswahlverfahrens beworben haben.

2) Bei Punktgleichheit der Bewerber für ein Erbpacht-Grundstück entscheidet das Los, welcher Bewerber das Grundstück erhält.

3 a) Das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt wird zum jetzigen Zeitpunkt neu eröffnet.
3 b) Das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt wird zu einem späteren Zeitpunkt neu eröffnet.
3 c) Hierzu ist ein neues Bewerbungsverfahren zu einzuleiten.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Erbpacht-Grundstücke im 1. Bauabschnitt des Bebauungsplans Nr. 51 sind annähernd alle vergeben. Es stellt sich nunmehr die Frage, wie weiter  verfahren werden solle.

Der Ältestenrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Angelegenheit befasst und verschiedene Fragestellungen aufgegriffen.

1.    Zunächst stelle sich die Frage, ob das Vergabeverfahren als abgeschlossen angesehen werden könne und was mit Erbpacht-Grundstücken geschehen soll, die jetzt noch zurückgegeben werden. Hier bietet es sich an, diese Grundstücke noch an Bewerber zu vergeben, die sich im ersten Vergabeverfahren beworben haben.

2.    Weiterhin ist zu entscheiden, welche Verfahrensweise bei Punktgleichheit der Bewerber für die Vergabe der Erbpacht-Grundstücke angewandt werden soll. Hier erscheint das Losverfahren am besten geeignet.

3.    Des weiteren ist zu entscheiden, ob das Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt bereits jetzt neu eröffnet werden solle oder zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bau- und Planungsausschuss sich nochmals mit der Art der Bebauung befassen sollte. Gegebenenfalls sollte der Focus auf eine verstärkte Bebauung mit Doppelhäusern und/oder Reihenhäusern gerichtet werden.