Betreff
Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Borgsum
Vorlage
Borg/000076
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Borgsum (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung) wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Abwassersatzung der Gemeinde Borgsum stammt aus dem Jahre 1993 und bedarf einer grundlegenden Aktualisierung und Erneuerung. In Abstimmung mit dem Herrn Landrat des Kreises Nordfriesland als untere Wasserbehörde ist der Entwurf einer komplett neuen Abwasserbeseitigungssatzung vorbereitet worden, die den gegenwärtigen Anforderungen gerecht wird.

Im Unterschied zur jetzigen Abwassersatzung sind die Regelungen zur Erhebung von Abgaben (derzeit in den §§ 13 bis 26 der Satzung festgelegt) nicht mehr Inhalt der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung. Es hat sich bewährt, die abgabenrechtlichen Vorschriften in einer separaten Satzung zu bestimmen. Diese befindet sich ebenfalls in Vorbereitung (siehe Sitzungsvorlage Borg/000077). In den §§ 20 und 21 der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung wird auf diese Abgabensatzung verwiesen.

§ 21 der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die Änderung und Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse von den Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern die Kosten bzw. Aufwendungen in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten sind.

Einmalige Anschlussbeiträge sollen nach den Vorschriften der neuen Satzung nicht mehr erhoben werden.

Die Abwasseranlagen sind zum größten Teil bereits Anfang der 90er Jahre hergestellt worden und zwischenzeitlich weitestgehend buchmäßig abgeschrieben. Die erstmalige Herstellung der gemeindlichen Abwasseranlagen wurde seinerzeit zwar über Zuweisungen und Beiträge finanziert, die jetzt noch sehr vereinzelt hinzukommenden Grundstücke lassen sich aber nur sehr schwer in ein sachgerechtes Beitragsbemessungssystem einfügen. Zudem werden in den meisten anderen Gemeinden im Bereich des Amtes Föhr-Amrum keine Anschlussbeiträge mehr erhoben. In den wenigen Gemeinden, in denen es noch einmalige Anschlussbeiträge gibt, soll zeitnah auf eine Abschaffung dieser hingewirkt werden. Für den Gebührenschuldner wirkt sich der Verzicht auf die Erhebung einmaliger Anschlussbeiträge nicht spürbar aus.

Die neue Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Borgsum soll am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten. Mit Ausnahme der gebührenrechtlichen Regelungen, die noch bis zum Jahresende 2015 Anwendung finden sollen, löst sie damit dann die Vorschriften der Abwassersatzung aus dem Jahre 1993 ab.

Anlagen:

Entwurf Abwasserbeseitigungssatzung