hier: Beschlussfassung eines Bauprogramms
Beschlussempfehlung:
Aufgrund der
Notwendigkeit zur Abrechnung der Maßnahme gemäß Satzung der Gemeinde Midlum
über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen vom
27.06.1995, wird vorgeschlagen, das vorstehende Bauprogramm zu beschließen.
Die Anlagen werden
nach Fertigstellung der Maßnahme angehängt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß
Beschlussvorlage der Gemeinde Midlum Nr. Mid/000064 vom 26.08.2014, wurde der
Auftrag der Tief- und Straßenbaumaßnahmen zur Sanierung und Erneuerung des
Hermann-Nissen-Stieg an die Firma Wyker Tiefbau GmbH erteilt.
Zur rechtssicheren
und eindeutigen Abrechnung der Maßnahme gemäß der Satzung der Gemeinde Midlum
über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen vom
27.06.1995, sind die Aufstellung und der Beschluss eines Bauprogrammes
notwendig.
Zum Inhalt des
Bauprogramms gehören die Dokumentation des Ist-Zustands durch verbale
Beschreibung, Pläne und Fotos und Aussagen über den Unterhaltungszustand der
Anlage.
1 Beschreibung
Die
Straße Hermann-Nissen-Stieg in Midlum stellt sich im Ursprungszustand als Weg
mit einer wassergebundenen Deckschicht dar und ist als Anliegerstraße
einzustufen. Es handelt sich bei dem Weg um eine Stichstraße ohne
Wendemöglichkeit.
Der
Zustand ist aufgrund der nicht befestigten Oberfläche sehr schlecht und muss
regelmäßig durch Aufbringen und Abziehen von Grandmaterial Instand gehalten
werden. Der jährliche Unterhaltungsaufwand ist sehr hoch und stellt sich
haushaltstechnisch als nicht wirtschaftlich dar.
Unterhalb
der Straßenoberfläche befindet sich ein Schmutzwasserkanal DN 150 zur
Entwässerung der angrenzenden Liegenschaften. Ein Regenwasserkanal, sowie
Straßeneinläufe, sind nicht vorhanden.
Die
Beleuchtung besteht aus 2 Straßenlaternen, die in einem Abstand von ca. 50,00 m
zueinander angeordnet sind.
Seitenstreifen
und Bankette sind nicht vorhanden, das anfallende Regenwasser versickert zum
Teil auf der Verkehrsfläche und auf tiefer liegenden Grundstücken.
Die Oberflächenentwässerung und die
Entwässerung der Straßenverkehrsfläche sollen über eine gepflasterte Rinne und Straßenabläufe
erfolgen. Das anfallende Wasser auf den Grundstücken ist an Ort und Stelle zu
versickern.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die
Pflasterung der zurzeit wassergebundenen Verkehrsfläche mit Betonpflaster, die
Einfassung mit Tiefborden und das Setzen einer Entwässerungsrinne aus
Betonwürfelsteinen. Der Ausbau des Straßenraumes ist in einer Breite von 3,65 m
vorgesehen. Dieser Bereich wird vollständig mit Pflaster befestigt.
Zusätzlich ist ein Regenwasserkanal zu
verlegen, der an die bestehende Vorflut angeschlossen wird.
Ein Bodengutachten hat ergeben, dass der vorhandene Unterbau mit
organischen Bestandteilen teilweise als nicht tragfähig eingestuft wird. Der
Einbau der Frostschutz- und Kiestragschichten nach den anerkannten Regeln der
Technik ist daher erforderlich.
Die sich im Bestand befindliche Asphaltdeckschicht ist teilweise
abgängig und stellt sich an einigen Stellen bereits in Form von Kantenabbrüchen
dar. Der Unterbau entspricht nicht den Anforderungen gemäß den
Frostunempfindlichkeitsklassen und wird daher ebenfalls in Form von
Betonpflaster mit einer Kiestragschicht als Unterbau erneuert.
2 Zustandserfassung
|
Zustand vor Umsetzung der Maßnahme |
Zustand nach Umsetzung der Maßnahme |
|||
1 |
|
|
|
|
|
1.1 |
Fahrbahnen; Rinnen und Randsteine |
||||
1.1.1 |
Breite |
[m] |
Breite |
[m] |
|
|
Fahrbahn |
3,80 |
Fahrbahn |
3,65 |
|
|
Randstreifen, unbefestigt |
1,00 |
Bankette |
1,15 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtbreite |
4,80 |
Gesamtbreite |
4,80 |
|
|
|
|
|
|
|
1.1.2 |
Unterbau |
[m] |
Unterbau |
[m] |
|
|
Auffüllung aus Sand |
0,30 |
Kiestragschicht |
0,20 |
|
|
Auffüllung, tlw.
Organisch |
0,20 |
Frostschutzschicht |
0,30 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Unterbau |
0,50 |
|
0,50 |
|
|
|
|
|
|
|
1.1.3 |
Oberbau |
[m] |
Oberbau |
[m] |
|
|
Deckschicht aus
RC-Material |
0,30 |
Betonpflaster |
0,08 |
|
|
|
|
Pflasterbettung |
0,04 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Oberbau |
0,30 |
Oberbau |
0,12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.2 |
Straßenbeleuchtung |
||||
1.2.1 |
Mastleuchte |
[Stück] |
Mastleuchte |
[Stück] |
|
|
Pilzkopf, Mast konisch |
2 |
Pilzkopf, Mast konisch |
4 |
|
|
Lage Ostseite |
|
Lage Ostseite |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.3 |
Straßenentwässerung |
||||
1.3.1 |
Straßenabläufe |
[Stück] |
Straßenabläufe |
[Stück] |
|
|
nicht vorhanden |
|
Lage Ostseite |
4 |
|
|
|
|
|
|
|
1.3.2 |
Regenwasserkanal |
[DN] |
Regenwasserkanal |
[DN] |
|
|
nicht vorhanden |
|
Länge ca. 95,0 m, 3
Schächte |
200 |
|
Bemerkung: Auf dem Grundstück anfallendes
Regenwasser ist auch dort zu versickern |
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.4 |
Eigentumsverhältnisse |
||||
1.4.1 |
Bemerkung: |
||||
|
Die Verkehrsfläche des
Hermann-Nissen-Stieg mit den folgenden Flurstücken: |
||||
|
|
|
|||
|
Flur 6, Gemarkung Midlum,
Flurstück 221 |
|
|||
|
Flur 6, Gemarkung Midlum,
Flurstück 233 |
|
|||
|
|
|
|||
|
stehen im Eigentum der
Gemeinde Midlum. |
||||
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
1.5 |
Erläuterungen |
||||
1.5.1 |
Bei der öffentlichen
Verkehrsfläche |
|
Bei der öffentlichen
Verkehrsfläche |
|
|
|
handelt es sich um eine
Anliegerstraße. |
handelt es sich um eine
Anliegerstraße. |
|||
|
|
|
|
|
|
1.6 |
Anlagen |
||||
1.6.1 |
Fotodokumentation vor
Durchführung der Maßnahme und Ergänzung der |
||||
|
Dokumentation nach
Abschluss der Maßnahme zum Vergleich. |
||||
1.6.2 |
Planzeichnung: Lageplan |
|
|
|
|
1.6.3 |
Auszug aus dem
Beschlussprotokoll |
|
|
|