Betreff
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Vorlage
Borg/000077
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

1.    Die Gemeindevertretung nimmt die dieser Sitzungsvorlage beigefügten Kalkulationsdaten zur Kenntnis und macht sich das Zahlenwerk zu eigen.

2.    Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Borgsum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung Borgsum“ sind die Daten der Nachkalkulation aktualisiert worden. Danach zeichnet sich seit dem Jahre 2012 eine geringfügig ansteigende Gebührenausgleichrücklage ab, die eine Absenkung der laufenden Benutzungsgebühren ermöglicht.

Gemäß aktueller Vorauskalkulation beläuft sich der jährliche Gebührenbedarf auf knapp 90 T€. Davon entfällt ein jährlicher Kostenanteil in Höhe von rund 25 T€ auf die kalkulatorischen Abschreibungen, die generell als Vorhalte- oder sogenannte Fixkosten über eine nutzungsunabhängige Grundgebühr finanziert werden sollten.

Nach jetzigem Satzungsrecht wird die Grundgebühr in der Gemeinde Borgsum nach der Geschossfläche der auf dem angeschlossenen Grundstück vorhandenen Gebäude bemessen. Dieser Maßstab hat sich in der Vergangenheit nicht sehr gut bewährt, weil er in der praktischen Umsetzung nur schwer handhabbar ist. So ist die korrekte Erfassung und Zuordnung dieser Flächen und insbesondere auch die ständige Berücksichtigung baulicher Veränderungen mit angemessenem Aufwand kaum umsetzbar.

Aus diesem Grunde soll die Grundgebühr ab dem 1. Januar 2016 nach der Nennweite des jeweiligen Frischwasserzählers bemessen werden. Dieser Maßstab hat sich bereits in allen Gemeinden auf Amrum sowie in den fünf Gemeinden im Bereich Föhr-Ost sowie in Süderende bewährt und er gilt als gerichtsfester Grundgebührenmaßstab, der zudem einfach und praktikabel umsetzbar ist. Für die Stadt Wyk auf Föhr und alle übrigen Gemeinden im Amtsbereich – mit Ausnahme der Gemeinde Utersum – soll dieser Grundgebührenmaßstab ebenfalls zum 1. Januar 2016 eingeführt werden.

Will man weiterhin einen angemessenen Teil der Vorhaltekosten (Fixkosten in Höhe von rund 17 T€) über Grundgebühren finanzieren, müssten für ein an die Abwasseranlage angeschlossenes Grundstück mit einem Standard-Wasserzähler (MID Q3=4 [Qn 2,5]) jährlich 108,00 € verlangt werden. Der Gebührensatz für die nutzungsabhängige Zusatzgebühr könnte dann von derzeit 4,00 €/m³ auf 3,90 €/m³ gesenkt werden.

Momentan sind die Bestimmungen zur Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung in der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Borgsum vom 09.08.1993, die zuletzt durch die 6. Nachtragssatzung vom 07.12.2004 geändert wurde, mit enthalten. Künftig sollen die abgabenrechtlichen Vorschriften in einer unabhängigen Satzung festgelegt werden. Lediglich die allgemeinen Vorschriften zur Abwasserbeseitigung bleiben der separaten Satzung über die Abwasserbeseitigung vorbehalten, dessen Neufassung sich derzeit ebenfalls in Vorbereitung befindet (siehe Sitzungsvorlage Borg/000076).

Anlagen:

Kalkulationsdaten

Entwurf Abgabensatzung