Betreff
Bebauungsplan Nr. 4a für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai und Madelwai sowie zwischen dem Fleegamwai und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 411, 62/37 und 62/35
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nord/000066/1
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.         Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.         Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

1.         Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4a der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai und Madelwai sowie zwischen dem Fleegamwai und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 411, 62/37 und 62/35 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.         Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.

 

4.         Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 9;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das charakteristische vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai setzt sich im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes fort und wird mit dessen Aufstellung nun bestandsabbildend weitergeführt und damit planungsrechtlich gesichert.

Der überwiegende Teil des Plangebietes ist mit Kureinrichtungen und den dazugehörigen Personalwohnungen bebaut.

Südöstlich schließen sich bestehende Wohngebäude der Wobau Eiderstedt sowie eine noch freie Baufläche an, die sich in Besitz der Gemeinde befindet und von dieser als Bauflächenreserve für Wohnbebauung vorgehalten wird. Auch diese Flächen werden überplant und damit planungsrechtlich festgeschrieben. Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB hat bereits stattgefunden. Im Auslegungszeitraum vom 23.03.2015 bis zum 23.04.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt (siehe Anlage). Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden.

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Die Art der Nutzung der Wohnbauflächen wird von allgemeines Wohngebiet (WA) in reines Wohngebiet (WR) geändert. Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.