a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der
eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Entwurfs und
Auslegungsbeschluss
1. Der geänderte Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 4a der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen
den Straßen Strunwai und Madelwai sowie zwischen dem Fleegamwai und den
nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 411, 62/37 und 62/35 und die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die
Begründung sind nach § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Dauer der Auslegung und die Frist
zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.
4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 9;
davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;
Stimmenthaltungen: ...
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachdarstellung mit Begründung:
Das charakteristische vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels
und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai setzt sich im
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes fort und wird mit dessen Aufstellung nun
bestandsabbildend weitergeführt und damit planungsrechtlich gesichert.
Der überwiegende Teil des Plangebietes ist mit Kureinrichtungen und den
dazugehörigen Personalwohnungen bebaut.
Südöstlich schließen sich bestehende Wohngebäude der Wobau Eiderstedt
sowie eine noch freie Baufläche an, die sich in Besitz der Gemeinde befindet
und von dieser als Bauflächenreserve für Wohnbebauung vorgehalten wird. Auch
diese Flächen werden überplant und damit planungsrechtlich festgeschrieben. Das Verfahren wird
gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen
und Bedenken
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB hat bereits stattgefunden. Im Auslegungszeitraum vom 23.03.2015 bis zum 23.04.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt (siehe Anlage). Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden.
zu b) erneuter
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die Art der Nutzung der Wohnbauflächen wird von allgemeines Wohngebiet (WA) in reines Wohngebiet (WR) geändert. Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.