Betreff
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5b der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai, Ual Saarepswai, Bideelen und Miadwai
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Nord/000065/1
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.         Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.         Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

1.         Der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5b der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai, Ual Saarepswai, Bideelen und Miadwai und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.         Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahmen werden auf 2 Wochen verkürzt.

 

4.         Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter : 9;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit der Planung werden bisherige Lücken im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschlossen und der bauliche Bestand planungsrechtlich widergespiegelt. Das vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai wird so gesichert.

Der Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der Nutzung und die Bauweise und setzt Verkehrsflächen fest. Damit handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB, in dem sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB richtet.

Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB hat bereits stattgefunden. Im Auslegungszeitraum vom 23.03.2015 bis zum 23.04.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in der beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt (siehe Anlage). Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sollen von der Gemeindevertretung nunmehr geprüft und beschlossen werden.

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Die Straßenverkehrsflächen sind geändert worden, sowie die nachrichtliche Übernahme eines erforderlichen Waldabstandes von 15m ist ergänzt worden. Die Änderung der Straßenfläche im Entwurf erfordert gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.