Betreff
Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich des Fehrstieges (gegenüber dem Haidweg) nördlich des Lindenweges, südlich der Linge und dem Wald im Westen
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/002121
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

1.         Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der künftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich des Fehrstieges (gegenüber dem Haidweg) nördlich des Lindenweges, südlich der Linge und dem Wald im Westen.

 

2.         Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hatte am 19.06.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 gefasst für das Gebiet westlich des Fehrstieges (gegenüber dem Haidweg) nördlich des Lindenweges, südlich der Linge und dem Wald im Westen. Zugleich waren die Planungsziele für die Planaufstellung festgelegt worden.

 

 

Erforderlichkeit der Veränderungssperre

 

Zwischenzeitlich sind im Bereich der künftigen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 verschiedene weitere Bauvoranfragen gestellt worden, die überwiegend unter Berücksichtigung der künftigen Bebauungsplanregelungen entschieden werden konnten.

 

Doch nicht alle Anfragen entsprachen den künftigen Bebauungsplanfestsetzungen, so dass in einem Fall eine Zurückstellung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage für 1 Jahr gemäß § 15 BauGB erfolgt ist. Die Planaufstellung kann jedoch nicht innerhalb des Rück-stellungszeitraumes abgeschlossen werden. Um die Sicherung der Planung auch über den Ablauf der Rückstellungsfrist hinaus gewährleisten zu können, ist daher der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.

 

Eine Beratung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 03.06.2015 ist bereits erfolgt. Vor dem Hintergrund der ablaufenden Rückstellungsfrist empfiehlt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Beschlussempfehlung zu folgen.