Betreff
Erlass eines 1. Nachtrages zu den Richtlinien für den Kinder- und Jugendbeirat
Vorlage
Stadt/001534/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Der vorliegende 1. Nachtrag zu den Richtlinien für den Kinder- und Jugendbeirat wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Kinder- und Jugendbeirat hat sich einhellig dagegen ausgesprochen, zukünftig das aufwändige Wahlverfahren für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates durchzuführen. Vielmehr soll vor Ablauf der Wahlzeit eine Jugendversammlung durch den bestehenden Kinder- und Jugendbeirat einberufen werden, um die Wahl des Kinder- und Jugendbeirates durchzuführen. Die Richtlinien sind deshalb entsprechend geändert worden.

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung dafür ausgesprochen, dass entgegen der vorgeschlagenen 3 Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat bis zu 6 Mitglieder (2 aus jeder Altersgruppe) gewählt werden können. Ebenfalls sollte für jede Altersgruppe eine eigene Jugendversammlung statt finden. Der § 3 Abs. 2 wurde entsprechend geändert.

Anlagen:

 

Entwurf 1. Nachtrag zu den Richtlinien für den Kinder- und Jugendbeirat

 

1. Nachtrag zu den Richtlinien für den Kinder- und Jugendbeirat

der Stadt Wyk auf Föhr

 

 

vom ...........................

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom .................. folgender 1. Nachtrag zu den Richtlinien für den Kinder- und Jugendbeirat erlassen:

 

 

Artikel I

 

Die Richtlinie für den Kinder- und Jugendbeirat in der Stadt Wyk auf Föhr vom 24. April 2003 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 3 erhält folgende neue Fassung:

 

㤠3
Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates

(1)   Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates werden für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die Wahlzeit beginnt mit dem auf den Wahltag folgenden Monatsersten.

(2)   Für die Durchführung der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates, der aus bis zu 6 Mitgliedern (2 aus jeder Altersgruppe) besteht, wird vor Ablauf der Wahlzeit eine Jugendversammlung je Altersgruppe durch den bestehenden Kinder- und Jugendbeirat einberufen. Zu dieser Versammlung sind durch die örtliche Presse alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 10 – 20 Jahren einzuladen, die ihre Hauptwohnung in Wyk auf Föhr haben.

(3)   Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die in den jeweiligen Altersstufen die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4)   Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht in den Kinder- und Jugendbeirat gewählt worden sind, vertreten die Mitglieder im Verhinderungsfalle in der Reihenfolge ihrer Stimmzahlen für die jeweils geltende Altersstufe.

(5)   Scheidet ein Mitglied aus dem Kinder- und Jugendbeirat aus, rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter mit der nächsthöchsten Stimmzahl nach.“

 

 

Artikel II

 

Dieser 1. Nachtrag tritt zum 01. September 2005 in Kraft.

 

 

 

Wyk auf Föhr, den .........................                                             Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                   - Der Bürgermeister -