hier: Auftragsvergabe, 1.Sanitärarbeiten
2. Maurer- und Fliesenarbeiten
Beschlussempfehlung:
- Sanitär
Auf der Grundlage
ihres Angebotes vom 18.06.2015 wird der Firma
Karl Friedrich
Jensen, Holmweg 45 a, 25842 Langenhorn der Auftrag zur vorläufigen
Auftragssumme von 122.802,92 € brutto erteilt.
- Maurer- und Fliesenarbeiten
Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 18.06.2015
wird der Firma
Fliesen Helming,
Dorfstraße 5, 25895 Immenstedt der Auftrag zur vorläufigen Auftragssumme von 28.862,26 € brutto erteilt.
Sachdarstellung mit Begründung:
1.Sanitär:
Im Zuge periodischer Untersuchungen der
Wasserqualität durch den Fachdienst Gesundheit des Kreises Nordfriesland wurde
festgestellt, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten
werden.(Legionellenbefall). Der Kreis Nordfriesland hat den Betreiber der
Trinkwasseranlage, das Amt Föhr-Amrum aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung
der Trinkwasserqualität durchzuführen. Das Ingenieurbüro Pahl und Jacobsen
wurde daraufhin vom Amt Föhr Amrum beauftragt, mögliche Sanierungsmaßnahmen zur
Verbesserung der Trinkwasserqualität zu sondieren.
Im
Rahmen der vorliegenden Bestandsaufnahme erfolgte eine Ist-Analyse der
zentralen technischen Anlagen hinsichtlich Beschaffenheit, Dimensionierung,
Notwendigkeit und Zustand in Bezug auf die Trinkwasserversorgung. Um die
Desinfektion des Trinkwasser kurzfristig wieder den gesetzlichen Anforderungen
zu genügen, wurden als Sofortmaßnahme Mittel in Höhe von rund 150.000 € brutto
als überplanmäßige Ausgaben politisch genehmigt. Der 1. BA wurde im Oktober
2014 abschlossen, sodass im laufenden Haushaltjahr mit dem 2. BA begonnen
werden kann.
Die Leistungen zu
oben angeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A §3 (2) und den
haushaltsrechtlichen Vorschriften freihändig ausgeschrieben. Die
Ausschreibungsunterlagen wurden 3 Firmen zugesandt. Zum Submissionstermin am 18.06.2015
um 14.30 Uhr wurde fristgerecht 2 Angebot eingereicht und zur Eröffnung
zugelassen.
Begründung zur Wahl der Vergabeart:
Die Vergabeart „Freihändige
Vergabe“ wurde gewählt nachdem dem die beschränkte Ausschreibung vom 28.05.2015
kein annehmbares Ergebnis erbracht hat und mit der erneuten Ausschreibung kein
annehmbares Ergebnis gemäß VOB/A §3 Nr. 5 Abs. 4 zu erwarten war.
1. Wertungsstufe: Rechnerische
Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit
Die Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß
verschlossen. Sämtliche Angebote sind rechtsgültig unterzeichnet.
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Die Angebotsendsummen
(brutto) nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden
eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet
einzustufen.
Es ergibt sich nach Wertung möglicher Ausschlussgründe und der Eignung
der Bieter folgende Rangfolge:
1 |
Karl-Friedrich
Jensen, Langenhorn |
122.802,92
€ |
2 |
Bieter 2 |
139.135,67
€ |
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
1. Firma Karl-Friedrich Jensen, Langenhorn
I. Rechnerische Prüfung
Die Rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei
bestimmten Positionen gefordert. Der Bieter macht in der Pos. 03.06.4, 03.06.6,
03.11.7 und 03.11.8 nicht die von Ihm geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ.
Die Angaben wurden gemäß VOB/A §16 Nr. 3 nachgefordert und fristgerecht
abgegeben. Die Angebotenen Fabrikate und Typen entsprechen der
Leistungsbeschreibung.
Der Bieter macht in der Pos. 03.09.6, 03.09.9, 03.09.10, 03.09.11 und
03.11.6 nicht die von Ihm geforderten Angaben zum Typ. Die Angaben wurden gemäß
VOB/A §16 Nr. 3 nachgefordert und fristgerecht abgegeben. Die Angebotenen
Fabrikate und Typen entsprechen der Leistungsbeschreibung.
.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
IV. Nebenangebote
Nebenangebote wurde nicht abgegeben.
Nach Wertung aller Stufen ergibt sich folgende Rangfolge:
1 |
Karl-Friedrich
Jensen, Langenhorn |
122.802,92
€ |
2 |
Bieter
2 |
139.135,67
€ |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder
Auffälligkeiten aufgetreten. Es lässt sich aus den Angeboten keine Form des
wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen
sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf
Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Unter Beachtung sämtlicher fachtechnischer und wirtschaftlicher Aspekte,
stellt das Angebot der Fa. Karl-Friedrich Jensen GmbH, 25842Langenhorn, Holmweg
45 A., das im Sinne der VOB annehmbarste dar.
In der Kostenschätzung vom 11.11.2014 wurden
Kosten von brutto 120.071,62 genannt. Im weiteren Verlauf der Planung wurden
die Schamwände in den Sanitärräumen in den Leistungsumfang aufgenommen. Diese
Kosten waren nicht Bestandteil der Kostenschätzung. Das Angebot der Firma
Karl-Friedrich Jensen aus Langenhorn weicht mit brutto € 122.802,92 rund 2,2 % von dem Kostenansatz ab.
Der
Wartungsvertrag ist in dieser Summe enthalten. Die Wartung wurde durch Firma
Karl-Friedrich Jensen aus Langenhorn in Höhe von netto € 2.300,00 angeboten und ist über einen
Wartungsvertrag schriftlich zu bestätigen.
2. Maurer- und
Fliesenarbeiten
Die Leistungen zu
oben angeführten Arbeiten wurden entsprechend der VOB/A §3 (2) und den
haushaltsrechtlichen Vorschriften beschränkt ausgeschrieben. Die
Ausschreibungsunterlagen wurden 7 Firmen zugesandt. Zum Submissionstermin am
18.06.2015 um 14.45 Uhr wurde fristgerecht 4 Angebot eingereicht und zur
Eröffnung zugelassen.
1. Wertungsstufe: Rechnerische
Prüfung und Prüfung der Vollständigkeit
Die Angebote sind rechtzeitig eingegangen und waren ordnungsgemäß
verschlossen. Sämtliche Angebote sind rechtsgültig unterzeichnet.
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Die Angebotsendsummen
(brutto) nach der 1. Wertungsstufe stellen sich wie folgt dar:
Das Angebot des Bieters 3 wurde von der Wertung ausgeschlossen, da die
geforderte Kontrollunterlagen nicht mit dem Angebot eingereicht worden sind.
Prüfung der
Eignung der Bieter nach § 16 Abs. 2 VOB/A
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit
positivem Ergebnis durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden
eingesehen. Die Unternehmen sind als zur Durchführung der Baumaßnahme geeignet
einzustufen.
Es ergibt sich nach Wertung möglicher Ausschlussgründe und der Eignung
der Bieter folgende Rangfolge:
1 |
Fliesen
Helming, Immemnstedt |
28.862,26 € |
2 |
Bieter
2 |
28.940,21 € |
3 |
Bieter
4 |
29.400,74 € |
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 Abs. 3 VOB/A
1. Fliesen Helming
I. Rechnerische Prüfung
Die Rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler.
II. Technische Prüfung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung wurde die Angabe von Produkten bei
bestimmten Positionen gefordert. Alle angebotenen Produkte entsprechen den
Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
IV. Nebenangebote
Nebenangebote wurde nicht abgegeben.
Nach Wertung aller Stufen ergibt sich folgende Rangfolge:
1 |
Fliesen
Helming, Immemnstedt |
28.862,26 € |
2 |
Bieter
2 |
28.940,21 € |
3 |
Bieter
4 |
29.400,74 € |
Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder
Auffälligkeiten aufgetreten. Es lässt sich aus den Angeboten keine Form des
wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen
sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf
Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen.
Kostenverfolgung
Unter Beachtung sämtlicher fachtechnischer und wirtschaftlicher Aspekte,
stellt das Angebot der Fa. Fliesen Helming, Dorfstraße 5, 25895 Immenstedt, das
im Sinne der VOB annehmbarste dar.