Beschlussempfehlung:
Dem Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die
Berechnung und Festsetzung der Personal- und Verwaltungskosten der Träger der
Sozialzentren im Kreis Nordfriesland für Aufgaben im Rahmen des SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetzes
wird zugestimmt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Vorschlag der Vertreter/innen der kreisangehörigen Gemeinden und
Städte soll zur Abwendung einer ansonsten notwendigen Kreisumlageerhöhung um 1
Prozent auf die bisher auf freiwilliger Basis vom Kreis Nordfriesland geleistete
Erstattung der Aufwendungen für die Verwaltung der Aufgaben nach dem SGB XII
und dem Asylbewerberleistungsgesetz verzichtet werden.
Gleichzeitig erklärt sich der kreisangehörige Raum damit einverstanden,
die zukünftig nicht mehr durch den Kreis Nordfriesland an die Träger der
Sozialzentren geleistete Erstattung der Personal- und Verwaltungskosten auf die
kreisangehörigen Gemeinden im Verhältnis der Finanzkraft zu verteilen.
Die vereinbarte Verfahrensweise ist als positives Signal der kommunalen Familie
gegenüber dem Kreis Nordfriesland zu sehen, der infolge der Anpassung des
Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhebliche Mindereinnahmen erfährt. Darüber
hinaus stellt diese Vereinbarung eine neue und zu begrüßende Form der
Zusammenarbeit von Kreis und kreisangehörigem Raum dar.
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Im Sozialzentrum Föhr-Amrum wird derzeit ein Stellenanteil von 0,5 für die
Verwaltung der Aufgaben nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz
mit dem Kreis Nordfriesland abgerechnet.
Für das Amt Föhr-Amrum bedeutet ein Verzicht auf die Aufwendungserstattung eine
Mehrbelastung von ca. 35.000 Euro ab dem Jahre 2015.
Ja nach Personalbedarf, insbesondere durch steigende Asylbewerberzahlen, kann
sich der Betrag in den Folgejahren noch weiter erhöhen.
Dem gegenüber würde eine Erhöhung der Kreisumlage um 1 Prozent jedoch den
Haushalt des Amtes Föhr-Amrum mit ca. 106.000 Euro wesentlich stärker belasten.