Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH
hier: Weisungsbeschluss an den Vertreter in der Gesellschafterversammlung
Vorlage
Wit/000058/1
Art
Beschlussvorlage Witsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH werden vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beschlossen.

Dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH wird die Weisung erteilt, dem Abschluss des anliegenden Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH zuzustimmen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH sind zum einen Bestandteil der in 2015 angestrebten Umstrukturierung der Tourismusverwaltung auf der Insel Föhr und zum anderen aus kommunalrechtlichen und kommunalprüfungsrechtlichen Gründen erforderlich. Im Kern betreffen die Änderungen die Neufassung des Unternehmenszwecks bzw. des Gegenstandes des Unternehmens der Föhr Tourismus GmbH dahingehend, dass nunmehr die Bereiche „Aquaföhr / Kur- und Thalassozentrum“ („Wellenbad“) und Veranstaltungen nicht mehr Gesellschaftszweck sind; diese Bereiche werden von der gegründeten Wyk auf Föhr Touristik GmbH betrieben, nachdem im Zuge der Umstrukturierung die Abspaltung dieser beiden Geschäftsbereiche vollzogen ist. Weiterhin verbleibt bei der Föhr Tourismus GmbH der Unternehmensgegenstand des Tourismusmarketings und der touristischen Dienstleistung und Wirtschaftsförderung. Ebenfalls nach den Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts ist im Gesellschaftsvertrag § 12 „Wirtschaftsplan, fünfjährige Finanzplanung, Wirtschaftsführung“ sowie § 13 „Jahresabschluss, Lagebericht, Ergebnisverwendung und Verlustabdeckung“ neu zu regeln. Ferner ist es aufgrund der zukünftigen Gesellschafterstellung des Tourismusverbandes Föhr notwendig die Verschwiegenheitspflicht in § 15 des Gesellschaftsvertrages neu zu regeln. Danach verpflichten sich die von der Gesellschafterversammlung bestellten Aufsichtsratsmitglieder der Föhr Tourismus GmbH die Verbandsversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten, insbesondere diejenigen Angelegenheiten, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfordern, bei deren Bekanntwerden frühzeitig zu informieren.

Die Änderungen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist der geänderte Gesellschaftsvertrag der Föhr Tourismus GmbH  dieser Vorlage beigefügt und die Änderungen im Änderungsmodus hervorgehoben.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht sollen diese Änderungen beschlossen werden.